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Startseite Deutschland & die WeltZahnzusatzversicherung
Deutschland & die Welt

Zahnzusatzversicherung

von Redaktion Hasepost 12. November 2022
von Redaktion Hasepost 12. November 2022
Zahnarztstuhl
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Eine Zahnzusatzversicherung für die Zähne stellt einen wichtigen Baustein in der privaten Gesundheitsvorsorge dar. Gerade bei größeren Maßnahmen im Bereich von Zähnen und Kiefer kann eine zusätzliche Versicherung finanziell unterstützen. Denn nicht selten handelt es sich bei den Kosten für den professionellen Zahnersatz um vierstellige Beträge. Und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Bruchteil der Kosten.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

 Diese Zusatzversicherung zeichnet sich durch die folgenden Kriterien aus:

  • Es ist eine private Zusatzversicherung.
  • In der Regel werden monatliche Beiträge vorgeschrieben.
  • Der Versicherte bezahlt die Behandlung aus eigener Tasche und reicht die Rechnung dann bei der Versicherung ein.
  • Wie hoch der Selbstbehalt ist, ist von Police zu Police unterschiedlich.
  • Bei manchen Anbietern gibt es Wartezeiten, bis man erste Rechnungen einreichen kann.
  • Die Wartezeit beträgt in der Regel drei bis acht Monate
  • Tarife ohne Wartezeit sind möglich, aber teurer.
  • Vor Abschluss der Versicherung muss der Antragssteller einen Fragebogen zum Gesundheitszustand seiner Zähne ausfüllen.

Ist eine zusätzliche Versicherung für die Zähne sinnvoll?

Die Versicherung hat für den Versicherten zahlreiche Vorteile:

  • Mit einer Zusatzversicherung erhalten auch gesetzlich Versicherte Leistungen, die sonst nur Privatpatienten erhalten.
  • Auch bei umfangreichen Maßnahmen wie Brücken werden die Kosten übernommen.
  • Als Patient erhalten Sie beim Zahnersatz hochwertigeres Material
  • Bei manchen Tarifen sind auch die Kosten für die regelmäßige Zahnreinigung oder die Kosten für Füllungen inklusive.

Zahnzusatzversicherung Leistungen – was ist enthalten?

Die Vertragsbedingungen der einzelnen Zusatzversicherungen unterscheiden sich im Detail. Zu den gängigsten Leistungen gehören:

  • Zahnersatz, wie Kronen, Brücken, Implantate oder Zahnprothesen
  • Zahnbehandlung mit Inlays, Füllungen oder auch eine Wurzelbehandlung

Kieferorthopädische Leistungen sind oft nicht grundsätzlich eingeschlossen. Gerade bei einer Versicherung für Kinder ist dieser Punkt jedoch entscheidend.

Zahnzusatzversicherung Kosten – das kommt auf Sie zu

Günstige Versicherungen starten schon bei knapp 20 Euro pro Monat. Je früher im Leben die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der monatliche Beitrag in der Regel. Mit den Jahren steigen die Beiträge automatisch an.

Preisbeispiel für eine zusätzliche Versicherung für die Zähne

Die Kosten für die Versicherung unterscheiden sich vor allem je nach Alter.

Wer zwischen 16 und 25 Jahren einsteigt, kann mit monatlichen Beiträgen um die zehn Euro rechnen. Zwischen 26 und 35 sind es schon um die 18 Euro. Wer erst mit Mitte 40 die Versicherung abschließt, muss mit monatlichen Kosten von gut 25 Euro rechnen.

Was Versicherer gerne machen, ist das sie den Maximalbetrag für ihre Leistungen deckeln, zum Beispiel auf 1500 Euro pro Jahr. Dieser Betrag steigt oft mit steigenden Versicherungsjahren an.

Ist die zusätzliche Versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die laufenden Kosten für die Versicherung lassen sich steuerlich geltend machen. Möglich ist das für Angestellte, Selbstständige, Rentner, Beamte und Studierende. Die Kosten für die Versicherung werden in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht. Damit mindern sie die Steuerlast.

Zahnzusatzversicherung für die ganze Familie – gibt es das?

Versicherungsgesellschaften bieten auch Tarife für die ganze Familie an. Geht man dabei von zwei Erwachsenden und zwei Kindern aus, muss man mit monatlichen Kosten zwischen 60 und 120 Euro rechnen. Die Tarife sind abhängig von den Vorerkrankungen und vom Alter der Versicherten.

Zahnzusatzversicherung Kinder – macht das Sinn?

Ja, es gibt Zusatzversicherungen für Kinder. Diese sind meist günstiger als die Tarife für die Erwachsenen. Bei Kindern ist das häufigste Thema im Bereich der Zähne die Korrektur des Gebisses mittels Zahnspange. Die Kosten dafür belaufen sich oft auf mehrere tausend Euro. Daher ist bei einer Zusatzversicherung für Kinder ein entscheidendes Kriterium, ob diese Leistungen eingeschlossen sind. Die Versicherung kann schon in den ersten Lebensjahren abgeschlossen werden. Spätestens jedoch, bevor die Milchzähne den bleibenden Zähnen weichen, ist der Abschluss sinnvoll.

Ist der Abschluss der Versicherung rückwirkend möglich?

Der rückwirkende Abschluss einer Versicherung, die die Kosten beim Zahnarzt übernimmt, ist in der Regel nicht möglich. Möglich ist es nur, eine Versicherung ohne Wartezeit abzuschließen. Hier muss geklärt werden, ob das noch möglich ist, wenn der Zahnarzt bereits einen Behandlungsbedarf festgestellt hat.

Gibt es die Versicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen?

Manche Anbieter bieten auch Versicherungen ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen an. Tarife sind aber in diesen Fällen deutlich teurer. Denn der Versicherer hat ein größeres Risiko. Schließlich kennt er den Zustand der Zähne des Antragsstellers nicht. Auch wenn keine Gesundheitsfragen zu beantworten sind: Bereits begonnene Behandlungen werden in der Regel nicht übernommen.

Entfällt die Wartezeit, kann mit der Behandlung aber direkt im Anschluss an den Abschluss der Versicherung begonnen werden.

Fazit

Eine Zusatzversicherung für die eigenen Zähne gilt als einer der wichtigsten privaten Zusatzversicherungen. Das liegt daran, dass Kosten für professionellen Zahnersatz schnell vierstellige Summen erreichen können. Mit einer Versicherung müssen Patienten dabei oft nur einen Bruchteil der Kosten tragen. Zudem ermöglicht die Versicherung die Verwendung von hochwertigeren Materialien und neuesten Behandlungstechniken.

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Redaktion Hasepost

Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

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