Taxi (Symbolbild)
Bereits am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im ganz Deutschland verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Insgesamt befragten die 50 Bediensteten des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung 133 Personen.
Im Zuge der Kontrollen führten die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS auch im Osnabrücker Bezirk Personenbefragungen durch und prüften Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Dieser lag zum Zeiptunkt der Kontrollen noch bei 10,45 Euro. Zum 1. Oktober ist der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben worden.
Unstimmigkeiten in 54 Fällen im Bezirk Osnabrück
Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 54 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 20 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In vier Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 29 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in einem weiteren Fall, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.