Die Zahl der Pensionäre im öffentlichen Dienst ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent gestiegen, so das Statistische Bundesamt. Wenn man die Hinterbliebenenversorgung mit einbezieht, machten die Ausgaben für Pensionen und Hinterbliebenenversorgung etwa 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus.
Wachstum bei Pensionären
Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht auf insgesamt 1.406.100, ein Anstieg von 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Ebenso erhöhte sich die Zahl der beziehenden Hinterbliebenen um 0,4 Prozent auf 380.100.
Die Pensionäre erhielten unverändert zu 2023 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto im Monat. Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2023 auf 54,8 Milliarden Euro. Mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 8,6 Milliarden Euro entsprach das rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). 2022 hatten die Gesamtausgaben für Pensionen und Hinterbliebenenversorgung noch 1,6 Prozent des BIP ausgemacht.
Veränderung in verschiedenen Bereichen
Die Unterschiede sind je nach Bereichen unterschiedlich: Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionäre im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozent, im Landesbereich stieg sie um 1,5 Prozent und im kommunalen Bereich um 2,8 Prozent.
Die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfänger bildeten weiterhin die Pensionären des Schuldienstes im Landesbereich. Sie stellten mit 464.100 Personen ein Drittel aller Pensionäre. Ehemalige Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post machten mit 279.100 Personen ein Fünftel aller Pensionäre aus.
Neupensionierungen im Jahr 2023
Von den 57.600 Neupensionären des Jahres 2023 gingen 45.700 Personen mit dem Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand. Sie waren durchschnittlich 63 Jahre und neun Monate alt. Nur 11.500 dieser Neupensionäre erreichten die gesetzliche Regelaltersgrenze. Die übrigen traten mit Erreichen einer sogenannten Antragsaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand oder erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldaten gilt.
Weitere 10.200 Personen oder 18 Prozent aller Neupensionierten wurden 2023 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ihr durchschnittliches Alter betrug 56 Jahre und drei Monate. Auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe entfielen die verbleibenden drei Prozent der Pensionierungen.
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