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Startseite Deutschland & die WeltZahl der Kleinen Waffenscheine steigt auf Rekordniveau
Deutschland & die Welt

Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt auf Rekordniveau

von Hasepost Redaktion 28. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 28. Februar 2026
Sportwaffen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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In Deutschland ist die Zahl der Besitzer eines Kleinen Waffenscheins weiter deutlich gestiegen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im Nationalen Waffenregister 906.141 Kleine Waffenscheine gespeichert. Das geht aus Angaben des Bundesverwaltungsamtes hervor, die der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) vorliegen.

Rekordstand im Nationalen Waffenregister

Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes waren zum 31. Dezember 2025 insgesamt 906.141 Kleine Waffenscheine im Nationalen Waffenregister erfasst, wie die Behörde der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) auf Anfrage mitteilte. Dies ist ein neuer Höchstwert. Ende 2021 lag die Zahl der gespeicherten Kleinen Waffenscheine noch bei 740.038 und ist damit in fünf Jahren um gut 22 Prozent gestiegen.
Zuletzt war die Zahl der im Nationalen Waffenregister gespeicherten Kleinen Waffenscheine kontinuierlich angestiegen. Wie eine Sprecherin des Bundesverwaltungsamtes auf Anfrage mitteilte, lag sie Ende 2022 bei 781.186, 2023 bei 833.870 und Ende 2024 bei 871.838 Waffenscheinen.

Rechte und Grenzen für Inhaber

Wer über einen Kleinen Waffenschein verfügt, darf nach den Angaben des Bundesverwaltungsamtes beispielsweise Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen tragen. Das gilt auch außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen und des eigenen Grundstücks. Allerdings darf die Waffe nur verdeckt mitgeführt werden, ein sichtbares Tragen ist nicht erlaubt. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Tragen nicht erlaubt.
Die Hürden für den Kleinen Waffenschein sind relativ niedrig, berechtigt sind Erwachsene ohne Vorstrafen. Kleine Waffenscheine sind nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes unbegrenzt gültig.

Schießen grundsätzlich verboten

Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes ist das Schießen außerhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume und eingegrenzter Grundstücke, „außer in Fällen der Notwehr und des Notstandes“, verboten.

✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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