Foto: Amtsgericht Tiergarten, über dts Nachrichtenagentur
Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Januar um 3,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Dezember war sie hingegen noch um 3,1 Prozent gegenüber November gestiegen, wie das Statistische Bundesamt am Montag auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilte.
Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen, der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Im November 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.312 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet, das war ein Anstieg um ein Fünftel (19,9 Prozent) gegenüber November 2021. Bereits im Oktober war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 17,9 Prozent angestiegen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im November 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 1,5 Milliarden Euro. Im November 2021 hatten die Forderungen bei rund 0,5 Milliarden Euro gelegen. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2022 im Baugewerbe mit 237 Fällen (November 2021: 205; +15,6 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 207 Verfahren (November 2021: 172; +20,3 Prozent). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im November 2022 um 5,8 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen sei aber seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher sei davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.