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Startseite Deutschland & die WeltZahl der Inobhutnahmen Minderjähriger erstmals gesunken
Deutschland & die Welt

Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger erstmals gesunken

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Juli 2025
Kindernotdienst (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Im Jahr 2024 haben die Jugendämter in Deutschland rund 69.500 Kinder und Jugendliche zum Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das entspricht einem Rückgang von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte. Hauptgrund für den Rückgang ist die deutlich geringere Zahl unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland, während Fälle von Kindeswohlgefährdung und Selbstmeldungen betroffener Kinder und Jugendlicher zugenommen haben.

Rückgang bei unbegleiteten Einreisen, Anstieg bei Kindeswohlgefährdungen

Im Vergleich zum Jahr 2023 wurden laut Statistisches Bundesamt (Destatis) rund 5.100 weniger Jungen und Mädchen in Obhut genommen. Nach drei Jahren mit steigenden Zahlen ist damit erstmals wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Verantwortlich hierfür ist vor allem die Entwicklung bei den Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland: Ihre Zahl sank 2024 um rund 8.500 Fälle oder 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig stiegen die Zahl der Fälle wegen dringender Kindeswohlgefährdungen um knapp 2.600 (+zehn Prozent) und die Zahl der Selbstmeldungen von betroffenen Kindern oder Jugendlichen um rund 850 (+zehn Prozent).

Trotz des allgemeinen Rückgangs war 2024 weiterhin der größte Anteil der Schutzmaßnahmen (44 Prozent) auf unbegleitete Einreisen zurückzuführen. Hierzu zählten sowohl vorläufige Inobhutnahmen unmittelbar nach der Einreise (24 Prozent) als auch reguläre Inobhutnahmen nach bundesweiter Verteilung der Betroffenen (20 Prozent). Weitere 42 Prozent der Schutzmaßnahmen erfolgten wegen dringender Kindeswohlgefährdungen, 13 Prozent auf Grund von Selbstmeldungen, bei denen betroffene Kinder oder Jugendliche eigenständig Hilfe beim Jugendamt gesucht hatten.

Gründe für Inobhutnahmen und Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr

Neben unbegleiteten Einreisen (44 Prozent) gehörten 2024 Überforderungen der Eltern (25 Prozent), Vernachlässigungen (zwölf Prozent), körperliche Misshandlungen (elf Prozent) und psychische Misshandlungen (acht Prozent) zu den häufigsten Anlässen für eine Schutzmaßnahme. Bei den Anlässen waren Mehrfachnennungen möglich.

Im Vergleich zu 2023 ging die Bedeutung der unbegleiteten Einreisen zurück, während bei neun von 13 möglichen Anlässen ein Anstieg verzeichnet wurde. Besonders deutlich stiegen die Zahlen bei körperlichen Misshandlungen (+1.026 Nennungen) und Vernachlässigungen (+939 Nennungen). Auch Überforderungen der Eltern (+896 Nennungen) und psychische Misshandlungen (+843 Nennungen) nahmen deutlich zu.

Dauer und Abschluss der Schutzmaßnahmen

Während der Schutzmaßnahme wurden 77 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung untergebracht, knapp ein Viertel bei einer geeigneten Person oder in einer betreuten Wohnform. In knapp jedem dritten Fall (30 Prozent) konnte die Inobhutnahme innerhalb einer Woche beendet werden, bei 21 Prozent dauerte sie drei Monate oder länger. Im Durchschnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen.

Die Dauer der Schutzmaßnahmen unterschied sich nach Anlass: Bei Selbstmeldungen betrug sie im Schnitt 36 Tage, bei dringenden Kindeswohlgefährdungen 57 Tage und bei unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland durchschnittlich 74 Tage. Die durchschnittliche Dauer stieg gegenüber dem Vorjahr um zwölf Tage. Das Plus fiel bei Selbstmeldungen (+vier Tage), Fällen von Kindeswohlgefährdung (+drei Tage) und insbesondere bei Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (+23 Tage) an.

Nach Abschluss der Maßnahme kehrten rund 24 Prozent der Minderjährigen an ihren vorherigen Aufenthaltsort zurück. 45 Prozent wurden an einem neuen Ort untergebracht, meist in einem Heim, einer betreuten Wohngruppe oder einer anderen Einrichtung. In neun Prozent der Fälle erfolgte eine Übernahme durch ein anderes Jugendamt, in 13 Prozent beendeten die Betroffenen die Maßnahme selbst, teilweise durch eigenmächtiges Verlassen. Weitere neun Prozent der Inobhutnahmen wurden anderweitig beendet. Die Angaben zum Ende der Maßnahme beziehen sich auf reguläre, nicht auf vorläufige Inobhutnahmen.

Alle Angaben stammen vom Statistischen Bundesamt (Destatis).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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