Die Stadt zählt mehr als 4700 Geflüchtete, die seit 2014 nach Osnabrück kamen. Auch wenn die Flüchtlingszahlen im Vergleich zu den letzten drei Jahren gesunken sind, heißt dies in keinem Fall, dass der Bedarf an Flüchtlingssozialarbeit in Osnabrück sinkt. Im Gegenteil.

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Der Rat der Stadt ist sich einig: Integration ist ein Langzeitprojekt, für das dementsprechend langfristige Bundesmittel zur Weiterfinanzierung benötigt werden. Besonders im Hinblick auf die Zahlen in Osnabrück wird deutlich, dass der Bedarf an Flüchtlingssozialarbeit hoch ist. Zwar steht kaum mehr die Erstversorgung auf dem Programm, jedoch wird in den Beratungsstellen der Integrationsprozess vorangetrieben, für die entsprechende Fördergelder benötigt werden.

Die Flüchtlingssozialarbeit beschränkt sich nicht nur auf Hilfestellung bei der Suche nach einer Unterkunft. Für die erfolgreiche Umsetzung des Langzeitprojekts Integration, muss es nun um die Förderung des Sprachunterrichts und um die Schaffung von Arbeitsperspektiven gehen. „Flüchtlingssozialarbeit muss von anderen Bereichen getrennt betrachtet werden. Es geht hier auch um Planung und Koordination eines schwierigen Klientels. Schwierig, da viele mit starken gesundheitlichen Problemen kämpfen, weshalb der Status der Unterstützung unbedingt beibehalten werden muss“, so Dr. Ralph Lübbe, (BOB).

Wegfall befristeter Bundesmittel ab 2019

Die befürchtete Kürzung der Bundesmittel wird vom Rat der Stadt Osnabrück als fatal angesehen und führt auch in den entsprechenden Beratungsstellen zu Protesten. „Wir müssen an Land und Bund ein gemeinsames Signal schicken“, bekräftigt Heidi Reichinnek (Linke). Zur Sicherung Flüchtlingssozialarbeit beschlossen die Ratsmitglieder am 8. Mai einstimmig, jedoch mit einer Änderung des ursprünglichen Antrags der Linken, Grünen und der FDP, sich für Förderung der Migrationsberatung einzusetzen. Anlass zur Änderung sei die Tatsache, dass es nicht um eine Streichung der Finanzmittel des Landes handle, sondern um einen „Wegfall befristeter Bundesmittel“, wie SPD und CDU in ihrem Änderungsantrag feststellen.
Mit dem Beschluss ersucht der Rat nun die Mitglieder des Landtages sich auf Bundesebene für eine Weiterfinanzierung der Integrationsleistungen ab 2019 einzusetzen. In den Haushaltsberatungen des Bundes wird über die Mittelbereitstellung entschieden, bis dahin bleibt unklar, ob der Bund die Finanzmittel bereitstellen wird, „oder ob das Land ganz oder teilweise mit eigenen Finanzmitteln ausgleichen könnte“, heißt es in dem Änderungsantrag der SPD und CDU.