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Startseite Deutschland & die WeltZahl der Einbürgerungen steigt auf neuen Höchststand
Deutschland & die Welt

Zahl der Einbürgerungen steigt auf neuen Höchststand

von dts Nachrichtenagentur 10. Juni 2025
von dts Nachrichtenagentur 10. Juni 2025
Reisepass (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Im Jahr 2024 haben 291.955 Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Einbürgerungen somit gegenüber dem Vorjahr um 91.860 oder fast die Hälfte (+46 Prozent) auf einen neuen Höchststand. Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es mehr Einbürgerungen.

Am häufigsten wurden im Jahr 2024 Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (83.150 oder 28 Prozent) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Personen mit türkischer (22.525 oder acht Prozent), irakischer (13.545 oder fünf Prozent), russischer (12.980 oder vier Prozent) und afghanischer (10.085 oder drei Prozent) Staatsangehörigkeit.

Unter den fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen von Russen prozentual am stärksten: Während im Jahr 2023 nur etwa 1.995 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, waren es 2024 mit 12.980 Personen mehr als sechsmal so viele (+551 Prozent). Die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger hat sich im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+11.790 oder +110 Prozent) und stieg damit absolut gesehen noch stärker als die Zahl der Einbürgerungen von Russen. Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg gegenüber dem Vorjahr um 7.665 oder zehn Prozent.

Bei der Interpretation der Ergebnisse sind rechtliche Änderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen, die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 in Kraft getreten sind. So ist nach neuer Rechtslage eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden. Zudem ermöglicht das Gesetz generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Im Jahr 2024 waren Einbürgerungen nach § 10 Abs. 1 StAG zusammen mit den Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern mit einem Anteil von 86 Prozent aller Einbürgerungen mit Abstand die häufigsten Einbürgerungsformen. Etwa sieben Prozent der Einbürgerungen erfolgten nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer durch besondere Integrationsleistungen.

Im Jahr 2023, als noch durchgängig längere Mindestaufenthaltsdauern für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorausgesetzt wurden, hatten 67 Prozent der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 10 Abs. 1 StAG oder als Miteinbürgerung erhalten. Demgegenüber erhielten 22 Prozent der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund des Nachweises besonderer Integrationsleistungen.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag im Jahr 2024 bei 11,8 Jahren und somit leicht über dem Vorjahreswert von 10,9 Jahren. Bei syrischen Staatsangehörigen betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 7,4 Jahre (2023: 6,8 Jahre). Damit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass Syrer, die während der Fluchtmigration in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, häufig eine Einbürgerung beantragen, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen.

Türkische Staatsangehörige hielten sich hingegen zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Durchschnitt bereits 23,1 Jahre in Deutschland auf (2023: 23,3 Jahre). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer russischer Staatsangehöriger lag bei 14,5 Jahren (2023: 14,4 Jahre). Zusammen mit dem vergleichsweise geringen Anteil an Einbürgerungen, die im Jahr 2023 unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgt sind (23 Prozent), lässt dies vermuten, dass weniger die für eine Einbürgerung erforderliche verkürzte Aufenthaltsdauer, sondern eher die Neuregelung zum Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit zum deutlichen Anstieg von Einbürgerungen russischer Staatsangehöriger im Jahr 2024 beigetragen hat. Irakische und afghanische Staatsangehörige hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung durchschnittlich 8,7 beziehungsweise 8,9 Jahre (2023: 8,8 bzw. 9,2 Jahre) in Deutschland auf.

Die Einbürgerungsquote zeigt, welcher Anteil der in Deutschland lebenden Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit im jeweiligen Jahr eingebürgert wurde. Von den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten unter allen Einbürgerungen wiesen Syrer 2024 die höchste Einbürgerungsquote auf: Neun Prozent der zu Jahresbeginn in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen erwarben im Laufe des Jahres die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf einem niedrigeren Niveau lagen die Einbürgerungsquoten der Iraker (sechs Prozent) und Russen (fünf Prozent). Obwohl Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit die zweitgrößte eingebürgerte Gruppe darstellen, wiesen diese nur eine Einbürgerungsquote von zwei Prozent auf.

Die höchste Einbürgerungsquote wies die Gruppe der staatenlosen Personen auf. Über ein Fünftel (22 Prozent oder 4.130) der zu Beginn des Jahres 2024 in Deutschland lebenden staatenlosen Personen erwarben bis Jahresende die deutsche Staatsangehörigkeit.


Foto:

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dts Nachrichtenagentur

Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

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