Obwohl die Zahl der Asylbewerber in Deutschland in den letzten Jahren zugenommen hat, ist die Anzahl derer, die Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen, relativ gering. Während die Zahlen von 2018 bis 2022 zwischen 9.320 und 17.100 schwankten, bleibt es unklar, wie viele der bereitgestellten Arbeitsmöglichkeiten unbesetzt bleiben.
Die Zahlen der arbeitenden Asylbewerber
Laut Zahlen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), die ntv berichtete, nahmen in den vergangenen Jahren immer mehr als 10.000 Asylbewerber Arbeitsgelegenheiten wahr. 2018 waren es 13.325 Personen, 2019 waren es 12.320 und im Jahr darauf sank die Zahl auf 9.320. Im Jahr 2021 ergriffen 10.615 Menschen Arbeitsmöglichkeiten, und 2022 stieg die Zahl auf 17.100.
Unklarheit über unbesetzte Arbeitsstellen
Es bleibt jedoch unklar, wie viele der bereitgestellten Arbeitsgelegenheiten nicht besetzt wurden. Wie ein BMAS-Sprecher erklärte, liegt „keine Angabe darüber vor, wie hoch die Anzahl der bereitgestellten Arbeitsgelegenheiten ist“.
Zahl der Asylanträge vs. Arbeitsgelegenheiten
Im Vergleich dazu wurden 2018 185.853 Asylanträge in Deutschland gestellt, 2019 waren es 165.938 und 2020 122.170. Die Anzahl der Asylanträge stieg danach auf 190.816 im Jahr 2021 und 2022 auf 244.132.
Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
Zwischen 2016 und 2020 bestand das Programm der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), das Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffte. Es wurde jedoch festgestellt, dass „diese Zielgröße deutlich über dem tatsächlichen Bedarf lag“, so das BMAS.
Geringes Interesse an FIM
Das Programm zielte auf 100.000 Teilnehmer pro Jahr ab, zog jedoch nur wenig Interesse. Im Jahr 2017 lag die Anzahl der Teilnehmer im Jahresdurchschnitt knapp unter 6.000 und sank bereits 2018 stark auf nur noch etwa 2.500. Im Jahr 2019 betrug die Zahl etwa 1.600, 2020 nur noch 900.
Die Debatte um Arbeitsgelegenheiten
Der Landrat des ostthüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott (CDU), hat die Debatte um Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber angestoßen. Er schlug vor, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten, basierend auf Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz, die seit 1993 bestehen. Die von ihm genannte Aufwandsentschädigung von 80 Cent ist bereits seit 2016 im Gesetz verankert.
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