Mit zwei neuen Allgemeinverfügungen verschärft die Stadt Osnabrück die Regelungen, mit denen die Ausbreitungen des Corona/Covid-19 Virus eingedämmt werden soll. Bei einem gemeinsamen Pressetermin informierten Vertreter von Stadt und Landkreis sowie Oberbürgermeister Wolfgang Griesert und Landrätin Anna Kebschull über den aktuellen Sachstand und neue Verfügungen, die ab Dienstag, den 17. März, gelten werden.
Bevor die beiden neuen Allgemeinverfügungen, die ab Dienstag Gültigkeit erlangen, vorgestellt wurden, betonte Kreisrätin Anna Kebschull die positiven Reaktionen, die sie in den vergangenen Tagen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten habe, obwohl die getroffenen Entscheidungen oft auch eine starke Einschränkung der individuellen Freiheit bedeutete.
Hotline bitte nicht mit trivialen Fragen belasten
Viele Mitarbeiter seien nahezu rund um die Uhr im Einsatz. Um die gemeinsame Hotline von Stadt und Landkreis Osnabrück zu entlasten, arbeite man daran, kurzfristig eine Internetseite online zu stellen, die einfach und übersichtlich gestaltet sein wird und auf alle Fragen Antworten geben soll. Landrätin Anna Kebschull bat nochmals ausdrücklich darum, die Hotline unter der Nummer (0541) 501-1111 nicht für Fragen nach möglichen Urlaubszielen et cetera zu nutzen. Man sei laufend dabei die Kapazitäten und die Erreichbarkeit zu verbessern.
Griesert: „Osnabrück ist keine Insel“
Osnabrücks Oberbürgermeister Wolfgang Griesert betonte: „Wir sind keine Insel, es wird uns genauso ereilen, wie viele andere Orte in Europa. Alle unsere Aktivitäten laufen darauf hinaus, die Fallzahlen so zu strecken, dass die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht überschritten werden“. Griesert betonte die Konsequenzen, denen man sich stellen müsse: „Wir werden auch Todesfälle zu beklagen haben.“
„In der Stadtverwaltung Osnabrück wurden am Montag alle Fachbereichsleiter darüber informiert, dass wir in den Krisenstab-Modus übergehen“, erklärte Griesert. Jetzt ginge es darum, Informationen und Maßnahmen strukturiert zu organisieren und abzuarbeiten.
Die beiden neuen und ab Dienstag gültigen aktuellen Allgemeinverfügungen betreffen einerseits ein umfassendes Betretungsverbot für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, aber auch betreutes Wohnen. „Viele Einrichtungen, aber nicht alle, hatten schon eigene Regeln erlassen, doch die dauern zu lange“, so Simone Rosenröter vom Landkreis Osnabrück.
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind therapeutische Maßnahmen. In Härtefällen können Ausnahmemöglichkeiten auch für nahe Angehörige genehmigt werden.
Kinos, Bordelle und Tierhäuser im Zoo bleiben geschlossen
Osnabrücks Sozialdezernentin Katharina Pötter erläuterte die zweite Allgemeinverfügung, die regelt welche Gewerbebetriebe in Stadt und Landkreis Osnabrück für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Darunter fallen nun auch Messen, Volksfeste und Wettannahmestellen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind die für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Wochenmärkte und Gaststätten und Mensen, sofern 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischen ermöglicht wird.
In der neuen Allgemeinverfügung wird der Betrieb unter anderem auch für Kinos, Konzerthäuser, Museen, das Planetarium, Wettannahmestellen Schwimmbäder, Fitnessstudios, Seniorentreffpunkte, Indoorspielplätze verboten. Ausnahmen gelten für Kadersportler, die eine Trainingsmöglichkeit brauchen. Im Zoo Osnabrück werden ab Dienstag alle geschlossenen Tierhäuser gesperrt. Zu den Vergnügungsstätten, die auch unter das Verbot fallen, gehören Stätten, an denen Prostitution ausgeübt wird.
Katharina Potter betonte die hohen Strafen, bis hin zu Haftstrafen, die bei Zuwiderhandlung drohen.
Unsere Redaktion wird die Allgemeinverfügungen im Laufe des Dienstags im Wortlaut veröffentlichen.