Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert eine stärkere Kontrolle von Unternehmen, die Fernwärme anbieten, um Unklarheiten bei der Preisbildung zu beseitigen. Dieser Appell folgt auf Fälle hoher Nachzahlungen, die auf eine intransparente Preisgestaltung hindeuten könnten.
Die Notwendigkeit staatlicher Preiskontrolle
Verbandspräsident Axel Gedaschko äußerte gegenüber dem “Handelsblatt” seine Besorgnis über die jetzige Preispolitik von Fernwärmeunternehmen. Axel Gedaschko betonte: “Kostentransparenz und eine staatliche Preiskontrolle sind überfällig”, und ergänzte, dass es “nicht nachvollziehbar” sei, wie Fernwärmepreise ermittelt würden. Der Verbandspräsident wies darauf hin, dass, obwohl die Politik “hohe Hoffnungen in die Fernwärme” setzt und Vermieter durch niedrige Anschlusskosten angezogen werden, die Nachzahlungen von bis zu 4.000 Euro für Mieter problematisch sind. Daher kann Fernwärme für sozial orientierte Vermieter keine Option sein.
Weitere Unterstützung aus der Branche
Auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) sieht Handlungsbedarf. Andreas Breitner, der Verbandsdirektor des VNW, bemängelte die intransparente Preisgestaltung und forderte eine bundesweite Behörde zur Kontrolle und Regulierung der Fernwärmepreise. “Es braucht eine unabhängige, bundesweit agierende Behörde, die laufend die Preise für Fernwärme beobachtet, kontrolliert und umgehend eingreift, wenn zulasten der Verbraucher Reibach gemacht wird”, so Breitner.
Einführung eines Gemeinnützigkeitsgebots
Breitner schlug ebenfalls vor, Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterstellen, ähnlich wie in Dänemark. “Der Preis für Fernwärme sollte nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird”, sagte er und fügte hinzu, dass Gewinne über das zur Erhaltung des Eigenkapitals notwendige Maß hinaus verboten sein sollten. Fernwärmeanbieter sollten zudem dazu verpflichtet werden, alle Gewinne in die Fernwärmeversorgung zu reinvestieren. Breitner betonte abschließend: “Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden.”
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