Die Polizeiinspektion Osnabrück hat am Dienstag, den 14. April 2020, die Bilanz zur Einhaltung der kürzlich erlassenen Verfügungen in Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Schwerpunkte der Kontrollen, am vergangenen Wochenende, waren der Schlossgarten, der Rubbenbruchsee, sowie jegliche Badegewässer im Stadtbereich und dem Landkreis Osnabrück.
Insgesamt wurden am Wochenende 66 Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, festgestellt. Gegen 108 Personen mussten konkrete Platzverweise ausgesprochen werden.
Keine Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz am Samstag
Am Samstag, den 11. April 2020, stellten die Polizeibeamten, in der Zeit von 08 bis 21 Uhr, folgende Verstöße gegen die erlassenen Verfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest:
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz: 33
- Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz: 0
- Verkehrs- und sonstige Ordnungswidrigkeiten: 15
- Sonstige Straftaten: 5
Die Osnabrücker Polizeikräfte mussten insgesamt 171 Personen erneut deutlich auf die Maßnahmen und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinweisen. In 50 Fällen sprachen die Beamten konkrete Platzverweise aus. 20 der insgesamt 23 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden im Bereich des Schlossgartens und des Rubbenbruchsees eingeleitet.
Im Rahmen der Kontrollen stellten die Polizeibeamten eine grundsätzliche Akzeptanz und Verständnis für die derzeit einschränkenden Maßnahmen fest.
33 Ordnungswidrigkeiten am Sonntag
Am Sonntag, den 12. April 2020, in der Zeit von 08 bis 24 Uhr registrierten die Polizeibeamten, im Zusammenhang mit den Maßnahmen und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, folgenden Verstöße:
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz: 33
- Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz: 0
- Verkehrs- und sonstige Ordnungswidrigkeiten: 4
- Sonstige Straftaten: 4
Insgesamt 214 Personen mussten direkt angesprochen und auf die derzeit geltenden Regelungen aufmerksam gemacht werden. Gegen 58 Personen wurden konkrete Platzverweise ausgesprochen. Bei den festgestellten Straftaten handelt es sich um einen Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz und drei Straftaten gem. § 123 StGB (Hausfriedensbruch).
Hinweis
Die genannten Zahlen beziehen sich auf die jeweiligen Zeiträume und betrachten die Feststellungen der Schwerpunktkontrollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Alle weiteren registrierten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, außerhalb der genannten Zeiträume und durch den regulären Einsatz- und Streifendienst werden hier nicht erfasst. Diese Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.