Wenn am 1. April 2024, so wie derzeit geplant, der Anbau und der öffentliche Genuss von Cannabis legal wird, soll es dennoch Sperrgebiete geben.
In der Osnabrücker Altstadt führt dies dazu, dass nur in Teilen vom Rathaus des Westfälischen Friedens (“House of Piece”?), im benachbarten Standesamt und am Sitz des Bischofs ordentlich “einer durchgezogen” werden darf.
Und das ist kein vorgezogener Aprilscherz!
Wer sich nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in der Osnabrücker Altstadt mal ein gepflegtes Sportzigarettchen anzünden möchte, muss sich an Regeln halten. Und diese Regeln sehen ab dem 1. April vor, dass in einem Radius von 100 Metern rund um Orte, an denen sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten, der Konsum von Haschisch und Cannabis weiterhin nicht erlaubt ist.
Zu diesen “verbotenen Orten” zählen Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und natürlich auch Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten. Zusätzlich gilt in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr ein “Kiff-Verbot”.
Osnabrücker Altstadt ist nahezu komplett Sperrgebiet für Cannabis-Konsum
Auf einer online verfügbaren Karte, der „Bubatzkarte“, sind für Osnabrück die Sperrzonen eingetragen. Es handelt sich dabei nicht um ein amtliches Kartenwerk, aber veranschaulicht recht deutlich, wo überall der Cannabis-Konsum nicht erlaubt sein wird.
Für die Osnabrücker Altstadt bedeuten die Regeln: Nahezu nirgendwo darf nach dem 1. April legal gekifft werden. Grund sind u.a. die Schutzzonen rund um das Haus der Jugend, die Kita am Heger Tor und den Spielplatz zwischen Weinkrüger und der Dielingerstraße.
Nur Oberbürgermeisterin, Bischof und Brautpaare dürfen legalen Rausch genießen
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Ausgerechnet im Bereich des Osnabrücker Rathauses und am nördlichen Ende der großen Domsfreiheit, dem Dienstsitz des Bischofs (wenn der denn bald wieder besetzt wird), sowie dem Osnabrücker Standesamt, ist es bald und rund um die Uhr legal Cannabis zu konsumieren – jedenfalls laut der besagten „Bubatzkarte“.
Ein weiterer kleiner legaler Bereich findet sich in in der südwestlichen Ecke der evangelischen Marienkirche, also im Eingangsbereich; entsprechend der ab 1. April geltenden Abstandsregeln darf auch dort legal gekifft werden. Vielleicht ein Geheimtipp für den Weihnachtsmarkt oder die Maiwoche?
In städtischen Gebäuden nur Hasch-Kekse und Küchlein erlaubt
Zwar gilt in den städtischen Gebäuden grundsätzlich Rauchverbot, aber was spricht gegen ein paar Haschischkekse mit der Oberbürgermeisterin und ein Power-Küchlein nach vollendeter Eheschließung? Statt Reis werden dann vor dem Standesamt Joints geschmissen?
Und auch am Sitz des Bischofs darf man zukünftig gerne mal etwas anderes verdampfen, als immer nur Weihrauch, um so dem Herrn ein wenig näher zu sein.
Fraktionsbüro der Grünen liegt im Cannabis-Sperrgebiet
Ärgerlich für die Osnabrücker Grünen, deren Vertreter sich in Berlin besonders eifrig für die Legalisierung eingesetzt haben: Die Fraktionsbüros der Rathaus-Parteien liegen, anders als weite Teile des Ratssitzungssaals und des Büros der Oberbürgermeisterin, schon wieder im Sperrgebiet. Für nahezu alle anderen Standorte in der Altstadt, inklusive der Redaktion der HASEPOST, gilt also weiterhin: Kein Cannabis erlaubt.
Wo sonst in Osnabrück der Konsum von Cannabis verboten bleibt:
Hier geht es zur „Bubatzkarte“, die ihren Namen übrigens vom angeblichen Jugendwort „Bubatz“, als Bezeichnung für einen Joint, cannabishaltige Zigaretten, „Gras“ oder „Weed“ hat.
Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt nach einer aktuellen Umfrage die Legalisierung von Cannabis weiterhin ab.