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Wirtschaftsweise rät zu stärkerer CO2-Bepreisung in der Klimapolitik

Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, rät der Bundesregierung nach dem Verfassungsurteil zur Haushaltspolitik, stärker auf die CO2-Bepreisung zu setzen und die Abschaffung der EEG-Umlage nicht rückgängig zu machen. Sie sieht in diesen Maßnahmen Wege, um Klimaveränderungen effektiv zu bekämpfen und die haushaltspolitischen Herausforderungen zu bewältigen.

Grimm empfiehlt stärkere CO2-Bepreisung

Veronika Grimm empfahl in einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ eine stärkere CO2-Bepreisung, um die Klimapolitik effektiver zu gestalten. „Statt auf Ordnungsrecht und Förderprogramme zu setzen, sollte man die CO2-Bepreisung stärken und die Härten über ein Klimageld abfedern“, so Grimm. Dies sei eine geeignete Reaktion auf das kürzlich ergangene Verfassungsurteil zur Haushaltspolitik.

EEG-Umlage soll nicht rückgängig gemacht werden

Darüber hinaus sprach sich Grimm gegen die Rücknahme der Abschaffung der EEG-Umlage aus und erklärte, dass diese Maßnahme die Elektrifizierung attraktiver mache. „Außerdem sollte man die Abschaffung der EEG-Umlage auf keinen Fall rückgängig machen, die die Elektrifizierung attraktiver macht“, betonte Grimm in dem Interview.

Positive Bewertung der Fiskalregeln

Die Wirtschaftsweise äußerte auch ihre Zufriedenheit über die Tatsache, dass Fiskalregeln nicht beliebig umgangen werden können. „Die gute Nachricht ist: Die Fiskalregeln können nicht beliebig umgangen werden. Unsere Institutionen, dies durchzusetzen, funktionieren“, sagte sie. Sie betonte darüber hinaus, dass nun Klarheit herrsche, welche Unsicherheiten abgebaut und Investitionszurückhaltung vermieden werden könnten. Jedoch wies sie auch auf die immensen haushaltspolitischen Herausforderungen hin, die noch bewältigt werden müssten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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