(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Abschaffung der Witwenrente ins Spiel gebracht.
Die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, hat vorgeschlagen, die Witwenrente in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. Ihrer Meinung nach reduziert die aktuelle Regelung die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen. Außerdem tragen alleinstehende Beitragszahler zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen. Schnitzer schlägt stattdessen vor, das selten genutzte Rentensplitting verpflichtend einzuführen. Dabei werden die während einer Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Nach dem Tod eines Partners behält der Hinterbliebene diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche.
Äquivalenzprinzip als Grundlage der Rentenauszahlungen
Aktuell erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners, unabhängig davon, ob während der Ehe Ansprüche erworben wurden oder nicht. Monika Schnitzer argumentiert, dass dies dem Äquivalenzprinzip widerspricht, wonach sich die Rentenauszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemessen sollten.
Meinung von Monika Schnitzer
Monika Schnitzer betont, dass es sich bei ihrem Vorschlag um ihre persönliche Position handelt und er nicht mit den anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt ist. Sie sieht in der Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form die Möglichkeit, die Anreize zur eigenen Beschäftigung zu stärken und die Finanzierung der Rentenansprüche gerechter zu gestalten. Die Einführung des verpflichtenden Rentensplittings würde eine faire Aufteilung der Rentenansprüche in einer Ehe ermöglichen und dem Äquivalenzprinzip gerecht werden.