22 Wirtschaftsverbände kritisieren Bundesminister für Arbeit Hubertus Heil (SPD) für seine Aussagen zur geplanten nationalen Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Wie die „Bild“ berichtet, haben die Verbände diesbezüglich einen Brief an den Minister geschrieben, in dem sie seine Äußerungen als unzulässige Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission bezeichnen.
Verbände bemängeln Einmischung in Kommissionsarbeit
In ihrem Brief an Hubertus Heil werfen die Wirtschaftsverbände dem Minister vor, die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission zu untergraben. Sie bezeichnen seine Äußerungen als „Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Kommission durch ein Organ der Exekutive“, was „ein einmaliger und zugleich bedauernswerter Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik sein“ dürfte.
Heil hatte zuvor angekündigt, dass der gesetzliche Mindestlohn bis 2026 auf bis zu 15 Euro steigen müsse. Als Begründung führte er die Umsetzung einer EU-Richtlinie an.
Kritik an vorgegebener Mindestlohnerhöhung
Die Verbände betonen jedoch, dass der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt habe, „dass die Mitglieder der Mindestlohnkommission bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen“. Sie hätten sich darüber hinaus „eine eigenständige Verfahrensordnung geben, die Ausfluss der gesetzlich zugestandenen Autonomie ist“, heißt es in dem Brief.
Abweisung von Exekutivvorgaben
Entsprechend verbitten sich die Verbände „jedwede Vorgaben der Exekutive, mit denen künftige Entscheidungen der Kommission gesteuert werden sollen“. Sie lehnen insbesondere „falsche Vorgaben, die hier offenbar unter dem Deckmantel der Mindestlohnrichtlinie gemacht werden sollen“ ab. Zu den Unterzeichnern zählen der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Gesamtmetall und der Verband der Deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).
Laut der EU-Mindestlohnrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten bis November aufgefordert, ihre Mindestlohnregelungen zu ändern. Ziel ist es, die Angemessenheit des gesetzlichen Mindestlohns anhand von Indikatoren und Referenzwerten zu beurteilen. Eine der genannten Optionen ist die Festsetzung des Bruttomindestlohns auf 60 Prozent des mittleren Bruttolohns, was gegenwärtig mindestens 14 Euro entspräche.
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