Das Bundeswirtschaftsministerium hat einem internen Papier zufolge verschiedene Szenarien geprüft, wie Bürger bei Energiepreisen entlastet werden könnten. In der Analyse werden vor allem breit angelegte Maßnahmen wie eine Senkung der Stromsteuer oder ein Tankrabatt kritisch bewertet, während zielgenau wirkende Instrumente bevorzugt werden. Sympathie zeigt das Haus von Staatssekretärin Katherina Reiche (CDU) demnach für eine befristete Erhöhung der Pendlerpauschale.
Internes Papier zu Entlastungsoptionen
Die Mediengruppe Bayern berichtet über ein internes Papier des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Titel „Iran-Krise: Alternative Szenarien möglicher gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen auf den Euroraum und auf Deutschland“. Daraus geht hervor, dass das Haus von Katherina Reiche (CDU) Entlastungsmaßnahmen präferiert, die möglichst zielgenau wirken sollen.
Dem Bericht der Mediengruppe Bayern zufolge entfaltet die Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher demnach eine „ungezielte Entlastungswirkung“. Gleiches gelte für eine „Energiepreispauschale“ oder einen „Tankrabatt“. Als „ungezielt“ wird in dem Papier außerdem eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe auf sieben Prozent bezeichnet.
Kritik an pauschalen Entlastungen
Die Analyse aus dem Bundeswirtschaftsministerium arbeitet laut Mediengruppe Bayern mit „Pro“-, „Neutral“- und „Contra“-Argumenten. Häufig würden jedoch nur „Contra“-Argumente aufgeführt. Überhaupt kein „Pro“ findet sich in der Analyse für das Aussetzen des CO2-Preises oder der Lkw-Maut sowie einen Preisdeckel auf Sprit. Gleiches gilt für die Senkung der KfZ-Steuer. Das Reiche-Haus hält davon offenbar nichts, wie die Mediengruppe Bayern berichtet.
Die Kosten für eine Energiepreispauschale, wie es sie 2022 wegen des Ukraine-Kriegs gab, werden in dem Papier auf 20 Milliarden Euro beziffert.
Sympathie für höhere Pendlerpauschale
Wofür Reiche zuletzt Sympathie erkennen hat lassen, ist nach Angaben der Mediengruppe Bayern eine temporäre Erhöhung der Pendlerpauschale. Dazu heißt es unter „Pro“ in dem Papier: „Gezielte Entlastungswirkung bei Berufspendlern, aber nicht nach Mobilitätsart oder Einkommen“. Befürchtet wird jedoch eine „verspätete Wirkung und Sichtbarkeit“.
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