Das Bundeswirtschaftsministerium plant weitreichende Änderungen bei der Förderung von Solarenergie. Ein Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht unter anderem Einschränkungen für kleine Solaranlagen auf Wohnhäusern, eine Pflicht zu intelligenten Stromzählern und neue Regeln für die Einspeisung ins Netz vor. Laut „Spiegel“-Bericht könnte dies sowohl private Betreiber als auch größere gewerbliche Anlagen spürbar treffen.
Keine Förderung mehr für kleine Dachanlagen
Künftige Solaranlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt sollen nach dem Arbeitsentwurf keine Förderung mehr erhalten. Bisher bekommen solche Anlagen zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von ihrer Größe und davon, ob sie nur einen Teil ihres Stroms einspeisen oder den gesamten erzeugten Strom ins Netz abgeben.
Betreiber kleiner Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 25 Kilowatt sollen sich dem Entwurf zufolge künftig selbst einen Abnehmer für ihren Strom suchen, bevor sie diesen ins Netz einspeisen dürfen. Bislang waren die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom aus solchen Anlagen stets abzunehmen.
Pflicht zu Smart Metern und begrenzte Einspeisung
Für kleinste Anlagen unter sieben Kilowatt ist laut Entwurf eine Einbaupflicht für intelligente Stromzähler vorgesehen, was die Investitionskosten erhöht. Die Betreiber dieser Anlagen müssen bis spätestens Ende 2028 einen Antrag auf vorzeitige Ausstattung mit einem solchen Zähler stellen. Balkonkraftwerke sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zudem sollen Solardachanlagen nach den Plänen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nur noch die Hälfte ihrer Leistung in das Stromnetz einspeisen dürfen. Darüber hinausgehende Strommengen dürfen nur selbst verbraucht oder im eigenen Speicher zwischengelagert werden. Im Gesetzentwurf ist noch offen, ob diese Begrenzung nur für Anlagen unter 25 Kilowatt oder auch für Anlagen bis 100 Kilowatt gelten soll. Bisher war die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt, nach dem Einbau eines Smart Meters entfiel diese Einschränkung vollständig. Balkonkraftwerke sind auch von dieser Regelung ausgenommen.
Neue Fördersystematik für große Anlagen
Ein weiterer Punkt in dem Entwurf betrifft das Marktsegment größerer Anlagen. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowatt erhalten derzeit je nach Größe unterschiedliche Fördersätze. Reiche will diese Fördersätze vereinheitlichen, was sehr großen Solarparks von Konzernen wie Eon und RWE gegenüber kleineren gewerblichen Anlagen bevorteilen dürfte. Als Hauptgrund werden die enormen Skaleneffekte beim Anlagenbau genannt.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte die Details aus dem Entwurf auf Anfrage des „Spiegels“ nicht kommentieren. „Man wolle der öffentlichen Konsultation nicht vorgreifen“, sagte ein Sprecher dem Magazin. „Diese werde erfolgen, sobald die Arbeiten an der EEG-Novelle abgeschlossen seien.“
Grundsätzlich bestehe beim EEG Handlungsbedarf, da die Kosteneffizienz und die Versorgungssicherheit „in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt“ worden seien, heißt es weiter. Die Allgemeinheit dürfe nicht weiter über Steuermittel Strom aus kleinen Solardachanlagen finanzieren, „die sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen könnten“.
Der Zubau von Photovoltaik und Windkraft hat im vergangenen Jahr die im EEG festgelegten Ausbauziele nicht erreicht. Laut den Vorgaben sollen seit 2025 jährlich 7,8 Gigawatt Windenergie neu installiert werden, ab 2026 soll der Solarzubau auf jährlich 22 Gigawatt steigen. Die Kürzung der Einspeisevergütung im EEG hatte in den Jahren nach 2012 dazu geführt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien einbrach.
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