Foto: Windräder, über dts
Berlin (dts) – Ab dem 1. Januar 2023 gibt es eine spezielle Förderung der Bundesregierung für sogenannte „Bürgerenergiegesellschaften“. Das ergibt sich aus einer neuen Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten und die zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von „Bürgerenergiegesellschaften“ errichtet werden, abzufedern. Das Ministerium fördert diese Kosten mit 70 Prozent bis maximal 200.000 Euro pro Projekt. Insgesamt beträgt die Fördersumme für 2023 rund 7,5 Millionen Euro. Für die folgenden Jahre sind vergleichbare Summen vorgesehen.
„Bürgerenergiegesellschaften“ sind Unternehmen, in denen Bürger als Eigentümer von Anlagen insbesondere zur Gewinnung erneuerbarer Energien fungieren. Zuständig für die Abwicklung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Bürgerenergie sei eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Akzeptanz der Energiewende, verlautet aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Denn die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine Mammutaufgabe, für die es den Rückhalt der gesamten Gesellschaft brauche.