Mehr als drei Jahre nach dem Zusammenbruch von Wirecard ist das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht laut einer Sprecherin des Gerichts “nach Dimension und Komplexität beispiellos”, was sich als massive Belastung für die Justiz erweist. Aktuell sind Tausende Anmeldungen von ehemaligen Wirecard-Aktionären erfasst, doch die Bearbeitung weiterer “mehrere Tausend” Anmeldungen steht noch aus.
Beispielloses Musterverfahren belastet die Justiz
Gemäß den Informationen einer Gerichtssprecherin gegenüber dem Wirtschaftsmagazin “Capital”, haben ehemalige Wirecard-Aktionäre im Zuge des Aufdeckens des Bilanzbetrugs Mitte 2020 Einzelklagen gegen frühere Wirecard-Manager und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eingereicht. Zur Bewältigung des immensen Arbeitsaufkommens bedürfe es einer “personellen Aufstockung sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Unterstützungsbereich”, warnte sie.
Justizpersonal knapp bemessen
Trotz der vielen Anmeldungen hat das Gericht bislang nur wenig zusätzliche Unterstützung erhalten. Einige Richter anderer bayerischer Gerichte sind “zu einem geringen Arbeitskraftanteil” als wissenschaftliche Mitarbeiter abgeordnet worden, ebenso wie einzelne Justizbeschäftigte zur Erfassung der Anträge “teilabgeordnet” wurden. In Summe entstehen dadurch jedoch weniger als drei zusätzliche Vollzeitstellen, was weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegt.
Der langwierige Prozess
Das Bayerische Oberste Landesgericht ordnete ein Musterverfahren an, um die Flut an Einzelklagen nach dem Zusammenbruch von Wirecard Mitte 2020 zu bewältigen. Im März 2023 wurde ein Musterkläger bestimmt und acht Personen und Unternehmen als Musterbeklagte benannt. Die Anmeldefrist endete im September. Später wurden ein weiterer ehemaliger Prüfer und ein weiterer ehemaliger Manager als Musterbeklagte hinzugefügt. Anleger können noch bis April 2024 Ansprüche gegen diese beiden Personen anmelden. Bis zum Abschluss des Musterverfahrens dürften jedoch noch viele Jahre vergehen.
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