Am Mittwoch, den 24. März 2021, überschreitet der Landkreis Osnabrück zum dritten Tag in Folge die Inzidenzmarke 100. Doch was bedeutet das für Landkreisbewohner?
Die 7-Tage-Inzidenz einer Stadt oder eines Landkreises bestimmt, ob Corona-Regeln gelockert oder verschärft werden. In Niedersachsen gelten hierbei die Inzidenzen, die täglich durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) veröffentlicht werden. Anfang März wurde bei einem Bund-Länder-Treffen über Öffnungsschritte in der Corona-Strategie beraten, die allerdings auch eine „Notbremse“ vorsehen, sollten die Zahlen zu stark ansteigen. Diese „Notbremse“ soll bei dem Inzidenzwert 100 gezogen werden; vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen ist nicht lokal eingrenzbar. Liegt eine Stadt oder ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, muss laut der niedersächsischen Corona-Verordnung geprüft werden, ob er sich zur „Hochinzidenzkommune“ erklären muss. Damit einher gehen Beschränkungen des öffentlichen Lebens.
Landkreis prüft Sachverhalt
Vor knapp einer Woche musste sich die Stadt Osnabrück bereits zur Hochinzidenzkommune erklären, jetzt weist auch der Landkreis hohe Infektionszahlen auf. Zum dritten Tag in Folge liegt er am heutigen Mittwoch über der Marke 100, Tendenz steigend. „Der Landkreis muss sich zu einer Hochinzidenzkomme erklären, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt und zweitens, wenn das Gesundheitsamt zu der Einschätzung kommt, dass das Infektionsgeschehen nicht mehr auf einen lokalen Infektionsherd zurückzuführen ist“, erklärt Burkhard Riepenhoff, Pressesprecher der Landkreises Osnabrück. Die erste Voraussetzung ist erfüllt: Am Montag lag die Inzidenz bei 108, am Dienstag bei 105 und heute bei 115. Die Prüfung durch das Gesundheitsamt erfolgt aktuell, das Ergebnis wird voraussichtlich morgen erwartet.
Wieder mehr Einschränkungen
Sollte auch das Gesundheitsamt zu dem Schluss kommen, dass das Infektionsgeschehen nicht mehr eingrenzbar ist, muss sich der Landkreis zur Hochinzidenzkommune erklären und zwei Werktage später müssen einige Lockerungsschritte rückgängig gemacht werden. Das bedeutet beispielsweise „Click & Meet“-Einkäufe dürften nicht mehr angeboten werden und Kontaktbeschränkungen würden wieder verschärft. Da am Freitag die Osterferien beginnen, wird sich für Schülerinnen und Schüler bis dahin wahrscheinlich nichts ändern. Sollte sich der Landkreis morgen zur Hochinzidenzkommune erklären, werden die Einschränkungen ab Samstag greifen.