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Wiederholte Strafverfahren: Opferschutzorganisation kritisiert Urteil des Bundesverfassungsgerichts

In scharfer Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Strafverfahren äußert sich der Chef der Opferschutzorganisation Weißer Ring in Sachsen, Geert Mackenroth. Er bezeichnet das Urteil als „lebensfremd und wissenschaftsfeindlich“.

Mackenroths Kritik am Urteil

Geert Mackenroth, Chef der Opferschutzorganisation Weißer Ring in Sachsen, hat gegenüber MDR Aktuell seine Enttäuschung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zum Ausdruck gebracht. Er kritisierte die Entscheidung scharf, indem er das Urteil als „ziemlich lebensfremd und wissenschaftsfeindlich“ bezeichnete.

Grundsatz der Unwiederholbarkeit von Verfahren

Der frühere sächsische Justizminister unterstrich den Grundsatz, dass niemand zweimal vor Gericht gestellt werden dürfe. Dieser Grundsatz sei in allen Rechtsordnungen mehr oder weniger heilig. Allerdings könnten für schwerste Straftaten Ausnahmeregelungen gerechtfertigt sein, fügte Mackenroth hinzu.

Bundesverfassungsgericht kippt Reform der Strafprozessordnung

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag eine wichtige Entscheidung getroffen: Die 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung wurde für verfassungswidrig erklärt. Nach dieser Reform hätten Freigesprochene für dieselbe Tat erneut angeklagt werden können – etwa dann, wenn verbesserte DNA-Analysemethoden neue Beweise liefern. Diese Entscheidung ist der Auslöser für Mackenroths Kritik.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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