Beamte der Bundespolizei haben am frühen Montagmorgen einen 37-jährigen Algerier festgenommen. Der polizeibekannte Asylbewerber hatte zuvor im Intercity (IC) 2228 – auf der Fahrt von Münster nach Osnabrück – einem jungen Mann (26) das Smartphone entwendet.
Wie sich der Täter, der zudem über keinen Fahrausweis verfügte, gegen die Festnahme wehrte, erinnert an einen Fall im Dezember (HASEPOST berichtete), bei dem ebenfalls ein Nordafrikaner die herbeigerufenen Beamten bedrohte und teils verletzte. Vergangene Woche wurden fünf Marokkaner am Amtsgericht Osnabrück im beschleunigten Verfahren verurteilt.
Zwei im Zug befindliche hinzugerufene Beamte der Bundespolizei Münster konnten noch im Intercity den 37-Jährigen festnehmen und das entwendete Smartphone bei dem Mann auffinden. Zur weiteren Bearbeitung wurde der Fall an die Bundespolizei in Osnabrück übergeben.
Algerier war mit Cuttermesser bewaffnet und zusätzlich auch Schwarzfahrer
Auf der Wache am Hauptbahnhof konnten die Beamten noch ein „Cuttermesser“ in der Jacke des Diebes feststellen. Über einen Fahrausweis für den genutzten IC verfügte der aggressive und renitente 37-Jährige nicht. Die eingesetzten Beamten mussten während ihrer Maßnahmen fast fortlaufend unflätige Äußerungen und Gesten sowie Drohungen zur Kenntnis nehmen.
Mutmaßlicher Täter muss bis zur Verhandlung in Haft
Unter anderem aufgrund weiterer ähnlich gelagerter Fälle im Bundesgebiet und wegen zahlreichen Verstößen gegen Meldeauflagen wurde gegen den Mann nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück das sogenannte „Beschleunigte Verfahren“ eingeleitet. Beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Zudem wenn wegen bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, das der vorläufig Festgenommene der Hauptverhandlung fernbleiben wird.
Osnabrück zeigt Härte gegen reisende Kriminelle
Ein „Beschleunigtes Verfahren“ führte vergangenen Woche im Fall einer ebenfalls nordafrikanischen Diebesbande dazu, dass das Amtsgericht binnen einer Woche die Verurteilung der Täter erwirken konnte [HASEPOST berichtete]. Das Strafmaß war allerdings so niedrig, dass die Mitglieder der marokkanischen Diebesbande nach der Verkündung das Gericht auf freiem Fuß verlassen konnten.
Gegen den 37-jährigen Algerier wurden u.a. umfangreiche Ermittlungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls, Beleidigung, Bedrohung sowie Erschleichens von Leistungen aufgenommen. Ein Richter am Amtsgericht Osnabrück ordnete am Mittag entsprechende Haft – bis zur Hauptverhandlung innerhalb einer Woche – gegen den 37-Jährigen an.