Die neue Seite auf der Homepage der Stadtwerke beantwortet alle Fragen zur Gas-Soforthilfe.
Wie wird die Gas-Soforthilfe berechnet? Wie erhalte ich im Dezember diese Soforthilfe? Muss ich als Kunde der Stadtwerke Osnabrück aktiv werden? Für diese und viele weitere Fragen haben die Stadtwerke auf ihrer Webseite einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zur Gas-Soforthilfe eingestellt.
Die Gas-Soforthilfe ist Teil des Entlastungspaketes des Bundes. Ziel ist es, Gaskunden im Zuge der stark gestiegenen Gaspreise mittels einer Einmalzahlung kurzfristig zu entlasten. Konkret heißt das, dass Haushaltskunden sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden von der Zahlung des Dezember-Abschlags befreit werden. Die Entlastung erfolgt automatisch; Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung stellen, um von der Gas-Soforthilfe zu profitieren. „Dennoch gibt es zahlreiche Fragen seitens unserer Kunden, die wir sehr umfangreich und detailliert auf unserer Webseite beantworten“, erläutert Björn Fütz, der bei den Stadtwerken eine eigens dafür eingerichtete Taskforce leitet.
Fragenkatalog wird stetig erweitert
Unter dem Kurz-Link www.swo.de/soforthilfe-gas werden alle relevanten Fragen aufgeführt und beantwortet. „Sicherlich gibt es auch spezielle und individuelle Fragestellungen, die nicht explizit aufgeführt sind“, so Fütz weiter. Hierfür haben die Stadtwerke ein Online-Formular eingestellt, in der die Frage unkompliziert gestellt werden kann. Die Stadtwerke werden diese Fragen schnell beantworten und den Fragen-Antworten-Katalog somit kontinuierlich erweitern. „Unsere Bitte an die Kunden ist, unbedingt das Online-Formular zu nutzen – das ist der schnellste und einfachste Weg.“
Erheblicher Aufwand für Gasversorger
Wie für alle Gaslieferanten bedeutet die Dezemberentlastung auch für die Stadtwerke Osnabrück einen erheblichen Aufwand. Zahlungsläufe eines Großteils der Gaskunden müssen angepasst, Systeme im Hintergrund entsprechend umgestellt werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln müssen die Stadtwerke zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PwC beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank. „Wichtig ist: Wir werden natürlich dafür Sorge tragen, dass unsere Kunden die Gas-Soforthilfe erhalten“, betont Fütz.
Fragen außerhalb des Fragen-Antworten-Katalogs beantworten auch die Ansprechpartner im Stadtwerke-Kundenzentrum an der Alten Poststraße 9 in Osnabrück. Das Kundenzentrum hat montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr geöffnet, freitags von 9 bis 14 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeitenden bereits ab 8:30 Uhr unter der Service-Hotline 0541 2002-2002 erreichbar. Die zentrale Mailadresse lautet kundenservice@swo.de.