In der Bundestagsfraktion der Grünen wird gegen das geplante Gesetz für erleichterte Abschiebungen opponiert. Laut Berichten des “Redaktionsnetzwerk Deutschland” aus führenden Parteikreisen besteht innerparteiliche Uneinigkeit über die Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfes mit dem Grundgesetz.
Widerstand in der Fraktion
Ein Vertreter des Parteirates der Grünen äußerte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass die Mehrheit für das Gesetz innerhalb der Fraktion derzeit nicht gewährleistet sei. Rechtsexperten und Teile der Bundestagsfraktion teilen Bedenken hinsichtlich möglicher unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe durch den neuen Gesetzesentwurf. Dementsprechend geäußert haben sich unter anderem die Abgeordneten Filiz Polat (Bramsche) und Julian Pahlke.
Details des Gesetzesentwurfs
Der Entwurf für das neue Abschiebegesetz sieht unter anderem eine Ausweitung des Abschiebegewahrsams von zehn auf 28 Tage vor. Weiterhin soll es ermöglicht werden, die Handys von abgelehnten und nicht geduldeten Asylbewerbern auszulesen, um deren Identität festzustellen. Zusätzlich sollen Beamte in Sammelunterkünften das Recht erhalten, nicht nur die Zimmer der betroffenen Personen, sondern auch andere Räume der Unterkunft betreten zu dürfen, falls der Verdacht besteht, dass sich Betroffene dort verstecken.
Parteispitze zur zukünftigen Handhabung
Die Parteichefin der Grünen, Ricarda Lang und die Fraktionschefin Britta Haßelmann äußerten zu dem Gesetzentwurf, der bereits vom Bundeskabinett gebilligt wurde und nun zur Beratung und Beschlussfassung im Bundestag liegt, dass man diesen prüfen werde.
✨ durch KI bearbeitet, .