Das Jahr 2024 ist angebrochen und bringt weitreichende finanzielle Veränderungen für die deutsche Bevölkerung. Neben bedeutenden Erhöhungen in den Bereichen Mindestlohn, geringfügig entlohnter Beschäftigung und „Bürgergeld“ sehen Bürger zweier Mehrwertsteueranhebungen auf Gas und Fernwärme sowie eine Anhebung des CO2-Preises entgegen, die den Gaspreis um etwa 15 Prozent steigern werden.
Änderungen beim Mindestlohn und „Bürgergeld“
Zu Beginn des Jahres 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde steigen. Zudem wird die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat angehoben. Eine weitere bedeutende Änderung betrifft das sogenannte „Bürgergeld“: Für Alleinstehende steigt dieses von 502 auf 563 Euro im Monat. Zusätzlich zu diesen Leistungen werden weiterhin Kosten für Miete, Krankenversicherung und weitere Leistungen getragen.
Erhöhungen bei Mehrwertsteuer und CO2-Preis
Eine weniger erfreuliche Neuerung betrifft all diejenigen, die ihre Nebenkosten selbst zahlen müssen. Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wird zum 1. Januar von 7 auf 19 Prozent steigen, was zwei Monate früher ist als ursprünglich versprochen worden war. Zudem wird der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne angehoben. Beide Maßnahmen zusammen werden einen bisherigen Gaspreis von beispielsweise 9 Cent um rund 15 Prozent verteuern.
Anhebung des Grundfreibetrages
Als weitere finanzielle Neuerung wird der Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen muss eine ledige Person keine Einkommensteuer zahlen. Für Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge.
Alle Änderungen treten mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft und haben weitreichende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der deutschen Bevölkerung.
✨ durch KI bearbeitet, .