Die Nachricht verbreitete sich am Freitag rasend schnell über die sozialen Medien: am Rubbenbruchsee wurde ein Hund angeschossen!
Zum Glück nur ein Durchschuss
Bereits am späten Mittwoch-Mittag erhielt die Polizei die Meldung über einen angeschossenen Hund am Rubbenbruchsee, im Bereich des dortigen Spielplatzes. Der Zeuge meldete auch, dass er bereits einige Zeit zuvor einen Schuss gehört hätte, diesen jedoch zunächst nicht zuordnen konnte.
Als die Polizei am Rubbenbruchsee eintraf war der Hund schon verschwunden, später wurde allerdings durch eine Tierklinik bekannt, dass der Hund dort eingeliefert wurde. Das Tier wies einen Durchschuss auf. Nach ersten Ermittlungen bewegte sich der Hund zuvor im Bereich Gluckstraße/Rubbenbruchsee.
NOZ bezeichnet Hund als „Kampfhund“
Nach Angaben der NOZ (Abruf ggf. kostenpflichtig) soll es sich bei dem angeschossenen Hund um einen American Staffordshire Terrier handeln – dieser wurde gleich mit dem Malus „Kampfhund“ belegt.
Diese Rasse gilt als sehr wachsam, sensibel, verspielt und intelligent. Ihr dominanter Charakter kann, wenn sie in falsche Hände geraten, auch zu Fehlentwicklungen führen – meist analog des schlechten Charakters des Hundehalters.
Wurde der Hund wegen eines (vermuteten) Charakter-Fehlers angeschossen, oder einfach nur weil er zur falschen Stelle am falschen Ort war und einem Tierquäler buchstäblich „vor die Flinte“ lief? Noch ist nichts zu den Hintergründen der Tat bekannt. Die Polizei sucht noch Zeugen, die sich unter 327-2215 melden sollen.
War der Schütze vielleicht ein Jäger?
Paragraph 23 des Bundesjagdgesetzes behandelt den „Jagdschutz“:
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1.„Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.…“
Jäger, die es auch im Heger Holz gibt, leiten aus diesen Vorschriften ab, dass sie Wild vor wildernden Hunden zu schützen haben. Hunde müssen jedoch auf frischer Tat ertappt werden. Ein lediglich herumstromernder Hund – egal welcher Rasse – ist nicht schon per Anschein ein Wilderer. Hunde wildern laut Gesetzgeber erst, wenn sie einem Tier auf den Fersen sind und es reißen – und selbst dann darf ein Jäger sie nicht einfach erschiessen. Es könnte schließlich sein, dass sich der Hund „nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat“.
Mehr dazu auf der Seite eines Jagdreviers aus Schleswig-Holstein.
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