Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, gehört ohne Frage zu den Erfahrungen im Leben, auf die man gerne verzichten kann. Sollte es doch zu diesem unangenehmen Fall kommen, ist es wichtig, sich im Vorfeld mit seinen Rechten vertraut zu machen. Dazu gehört auch die Einsicht in die Akten, in denen die wichtigsten Punkte der Ermittlungen festgehalten werden. Doch wer genau ist eigentlich dazu berechtigt und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Als Beschuldigter Akteneinsicht erhalten
Wer in einem Strafverfahren als Beschuldigter auftritt, hat grundsätzlich das Recht, die Akte des Prozesses einsehen zu dürfen. Dieses Recht wahrzunehmen, wird dringend empfohlen, da sich nur so Informationen über den Ermittlungsstand der Behörden einholen lassen. Neben dem Beschuldigten selbst hat auch der beauftragte Verteidiger das Recht auf Akteneinsicht.
Zusammen mit dem Verteidiger kann ein Beschuldigter somit eine Strategie ausarbeiten, die seine Chancen im Prozess erhöhen kann. Einen Verteidiger zu beauftragen, hat dabei übrigens den Vorteil, dass sich dieser die Akten zuschicken lassen kann, während der Beschuldigte nur bei den Behörden vor Ort Einblick in die Akten erhält. Im Sinne der Chancengleichheit darf aber nicht nur der Beschuldigte, sondern auch der Geschädigte die Akten einsehen.
Akteneinsicht so früh wie möglich beantragen
Je früher Beschuldigte die Akteneinsicht beantragen, desto länger hat die Verteidigung Zeit, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Wer in einem Verfahren als Beschuldigter auftritt, sollte sich daher zusammen mit seinem Verteidiger um eine umgehende Akteneinsicht bemühen. Diese ist bei den Behörden zu beantragen, indem eine klare Aufforderung zur Einsicht formuliert wird.
Da die Einsicht zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich ist, sind unterschiedliche Behörden für den Antrag zuständig. Dies können daher entweder Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht sein. Zu beachten ist, dass die Akteinsicht mit Gebühren verbunden ist, die der Antragssteller zu entrichten hat. Auf Strafrecht spezialisierte Anwälte wie die von Rotwang-Law.de unterstützen sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte bei diesem Schritt und gewährleisten einen ordentlichen Ablauf.
Kann die Akteneinsicht verweigert werden?
Unter Umständen kann Beschuldigten die Akteneinsicht auch verwehrt bleiben. Dies ist der Fall, wenn die Einsicht in die Akten die Ermittlungen oder die Sicherheit beteiligter Personen gefährden könnte. Außerdem ist es möglich, dass die Behörden nur Teile der Akten zur Verfügung stellen und die Herausgabe bestimmter Passagen verweigern. Dieselben Gründe können dazu führen, dass Geschädigte dieses Recht ebenfalls nicht wahrnehmen dürfen.
Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte deshalb stets ein Verteidiger hinzugezogen werden. Dieser kann besser beurteilen, ob eine eventuelle Verweigerung angemessen ist oder nicht. Stellt sich heraus, dass die Verweigerung der Akteneinsicht unberechtigt war, kann dies sogar ein Revisionsgrund sein.
Was gilt es sonst noch zu wissen?
Akten in einem Strafverfahren bestehen nicht nur aus Niederschriften, sondern enthalten alle Inhalte, die im Laufe der Ermittlungen gesammelt wurden. Somit können sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte und die jeweiligen Anwälte bei einem entsprechenden Antrag Video- oder Tonaufnahmen sowie weitere Dateien zugespielt bekommen. Das Recht auf Akteneinsicht besteht auch nach Abschluss des Verfahrens fort und gilt unabhängig davon, ob der Beschuldigte seinen Anwalt selbst ausgewählt hat oder ob es sich um einen Pflichtverteidiger handelt.