Bis Ende September dieses Jahres haben nur 7.499 Ausländer Deutschland mit Hilfe des staatlichen Rückkehrprogramms REAG/GARP verlassen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) der “Welt” mitteilte. Etwa die Hälfte der Rückkehrer waren türkische Staatsangehörige, die sich noch im Asylverfahren befanden.
Zahlen zur freiwilligen Ausreise
Laut Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), waren unter den Ausgereisten lediglich 3.323 ausreisepflichtige Personen. Davon besaßen die Hälfte keine Duldung (1.659), während die übrige Hälfte (1.664) eine solche Bescheinigung hatte. Diese weist aus, dass diese Personen zwar nicht abgeschoben, aber dennoch zum Verlassen des Landes aufgefordert werden. Im Vorjahr befanden sich noch insgesamt 5.796 Ausreisepflichtige unter den finanziell geförderten Ausreisenden.
Türkische Staatsangehörige unter den Ausgereisten
Bislang sind 3.846 der 7.499 staatlich geförderten Rückkehrer Personen mit einer Aufenthaltsgestattung. Diese wird Asylbewerbern nach ihrer Einreise bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens ausgestellt. Fast die Hälfte dieser Rückkehrer, konkret 1.891 Personen, waren bereits während ihres Asylverfahrens türkische Staatsangehörige.
Asylbewerber aus Staaten mit geringer Anerkennungschance
Die Behörden hegen ein starkes Interesse daran, dass besonders Asylbewerber aus Ländern mit einer geringen Chance auf Anerkennung, wie beispielsweise der Türkei, das Rückkehrprogramm in Anspruch nehmen. Es existieren jedoch Hinweise, dass die Ausreiseförderung für Bürger aus der Türkei und aus osteuropäischen Staaten durchaus als Anreiz gewertet werden könnte, erst nach Deutschland zu kommen.
Neben dem REAG/GARP-Programm existieren einige Förderprogramme auf Länderebene. Allerdings nutzen diese nur wenige Migranten: Bis Ende September 2024 sind laut Ausländerzentralregister lediglich 1.282 Migranten mit Hilfe von Landesförderung ausgereist. Zusätzlich gab es 128 Ausreisen, die durch “sonstige öffentliche Mittel” jenseits der üblichen Programme finanziert wurden.
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