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Weltkindertag: Bundestagsabgeordnete Anke Hennig (SPD) setzt sich für Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein

Anlässlich des Weltkindertags am vergangenen Dienstag (20. September), der weltweit die Rechte und Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellt, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Anke Hennig (Landkreis Osnabrück) erneut ihr starkes Engagement für die Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in das deutsche Grundgesetz.

Die UN-Kinderrechtskonvention, die vor über 30 Jahren verabschiedet wurde, setzt weltweit Standards für den Schutz und die Förderung der Rechte von Kindern. Deutschland hat diese Konvention zwar ratifiziert, jedoch sind die Kinderrechte bis heute nicht explizit im Grundgesetz verankert.

„Kinder sind unsere Zukunft“

Anke Hennig, die sich seit Jahren für Kinderrechte stark macht, betont die Dringlichkeit dieser Verankerung: „Kinder sind unsere Zukunft, und es ist unsere Verantwortung sicherzustellen, dass ihre Rechte und Bedürfnisse geschützt sind. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre zudem ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Interessen von Kindern in allen politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.“

Die SPD-Abgeordnete weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie die Bedeutung der Kinderrechte noch einmal deutlicher gemacht hat. „Kinder sind von den Auswirkungen der Pandemie in vielerlei Hinsicht stark betroffen. Ihre Bildung, ihr soziales Leben und ihre psychische Gesundheit haben unter den Einschränkungen gelitten. Es ist entscheidend, dass wir sicherstellen, dass Kinder in Krisenzeiten wie diesen besonders geschützt sind.“, so Hennig.

Hennig: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Anke Hennig tritt dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankert, um sicherzustellen, dass Kinder in Deutschland die gleichen Rechte und den gleichen Schutz genießen wie Erwachsene. Sie fordert ihre Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag dazu auf, ihre Blockadehaltung für dieses wichtige Anliegen fallen zu lassen, um mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit des Parlaments die Änderung des Grundgesetzes einzuleiten.

„Der Weltkindertag erinnert uns daran, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun müssen, um die Rechte und das Wohlergehen unserer Kinder zu gewährleisten. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre ein bedeutsamer Schritt in diese Richtung.“


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