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Startseite Deutschland & die WeltWeiterbildungsförderungen – Diese Möglichkeiten gibt es
Deutschland & die Welt

Weiterbildungsförderungen – Diese Möglichkeiten gibt es

von Hasepost 26. Januar 2021
von Hasepost 26. Januar 2021
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Der Wunsch nach Weiterbildung ist bei vielen Menschen vorhanden. Ist es eine Frage des Geldes, ob eine Weiterbildung gemacht werden kann oder nicht, dann lohnt es sich, die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung einmal zu prüfen.

Ein Gesetz, das Chancen verspricht

Die Welt verändert sich stetig. Um Schritt halten zu können, ist lebenslanges Lernen unerlässlich. Doch Seminare sind sehr teuer. Damit jeder, die Möglichkeiten hat, sich persönlich und beruflich zu entfalten, gibt es Fördermaßnahmen für Weiterbildungen von Kommunen, Bund, Ländern und Stiftungen.

Gesetzlich geregelte Weiterbildungsförderungen sind im Qualifizierungschancengesetz klar definiert und näher erläutert. Besonders die aktuelle Situation bietet auch Unternehmen die Chance, ihre Mitarbeiter mit staatlichen Geldern zu qualifizieren. Das wird noch nicht vollumfänglich in Anspruch genommen, weil Antragsstellungen aufwendig erscheinen oder Arbeitgeber nicht ausreichend informiert sind.

Weiterbildungsförderungen für Unternehmen

Bereits seit 2006 gibt es das sogenannte WeGebAU Programm, das Arbeitgebern die Qualifizierung ihrer Angestellten erheblich erleichtert. Besonders bei vorgeschriebenen Qualifikationsnachweisen unterstützen Arbeitsagenturen die Firmen, indem sie die Schulungen finanzieren und darüber hinaus für die Schulungsdauer sogar Mehrkosten für Ersatzpersonal o.ä. übernehmen.

Verschiedene Seminare, die der Gesundheitsförderung der Mitarbeiter dienen, können ggf. steuerliche Vergünstigungen mit sich bringen. Hierzu zählen viele Programme wie Rückenschule, Stressabbau oder Seminare die vermitteln, wie Entspannungstechniken erlernt werden können.

Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen informiert interessierte Unternehmen darüber, welche Fördermöglichkeiten es gibt. Alternativ haben Bildungsträger ein großes Interesse daran, für die berufliche Weiterbildung mit Kunden zu arbeiten, die gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben. Bei konkreten Bedarfen, lohnt es sich für Firmen daher auch, gemeinsam mit einem Bildungsträger ein neues Maßnahmepaket zu entwickeln. Ist dieses entsprechend zertifiziert, können öffentliche Gelder hierfür eingesetzt werden.

Die zuständigen Berufsgenossenschaften bieten übrigens kostenfreie Schulungen für ihre Mitgliedsunternehmen an, um die Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsfürsorge und Sicherheit fit zu machen. Denn jeder vermiedene Arbeitsunfall, wirkt sich positiv auf die Berufsgenossenschaft aus.

Förderung für Arbeitnehmer

Haben Arbeitnehmer den Wunsch, sich durch berufliche Weiterbildung neu orientieren zu können, so lohnt es sich, die Voraussetzungen für die Bildungsprämie zu prüfen. Dieses Förderinstrument ist auf Landesebene geregelt, was bedeutet, dass die Zugangsbedingungen variieren können.

Wird auf den Beruf aufbauend nach Weiterbildung gestrebt, so können Meister BAföG und Bildungskredit beantragt werden. Arbeitgeber, die ihr Personal möglichst langfristig binden möchten, unterstützen solche Vorhaben ebenfalls und übernehmen die Kosten manchmal sogar komplett.

Weiterbildungen die für den privaten Bereich nötig sind, können ggf. von Stiftungen oder caritativen Verbänden übernommen werden. Hierzu zählen Angehörigenseminare für den Umgang mit Dementen oder Pflegebedürftigen und Fortbildungen die für Ehrenämter wie Hospizdienst und Vereinsmitarbeit benötigt werden.

Der Bildungsgutschein

Eine besondere Rolle bei den Weiterbildungsförderungen spielt der sogenannte Bildungsgutschein. Er wird von Leistungsträgern ausgegeben und soll Arbeitslosigkeit vermeiden oder beenden. Dass auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, diesen beantragen können, ist vielen nicht bekannt.

Dieser Gutschein wird nicht über eine spezielle Summe ausgestellt, mit der ein Seminar gebucht werden kann. Der Wert des Bildungsgutscheines richtet sich  hier nach dem Bildungsziel. Maßnahmen, die mit diesen Gutscheinen abgerechnet werden dürfen, müssen AZAV zertifiziert sein. Mit Ausstellung des Bildungsgutscheines, hat der Begünstigte das Recht, sich einen Bildungsträger selbstständig auszusuchen. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen, sondern kann die Schulungsinhalte und auch -zeiten, sowie die Maßnahmedauer in die Wahl des Seminaranbieters einfließen lassen.

Besonders interessant wird dieses Instrument für hochgesteckte Ziele, die Studienabschlüssen gleichen. Denn Fernakademien bieten inzwischen ihre Studiengänge ebenfalls als zertifizierte Maßnahmen an und nehmen Bildungsgutscheine entgegen. Der Vorteil bei Fernseminaren oder berufsbegleitenden Schulungen ist der, dass die Seminarbesucher ihre Arbeit weiter ausüben oder sogar eine neue Stelle antreten können, ohne ihre Weiterbildung deswegen abbrechen zu müssen.

Aufstiegsförderungen

Wird der Bildungsgutschein nicht bewilligt, können noch Aufstiegs BAföG (Meister BAföG) oder für Studiengänge auch das Aufstiegsstipendium beantragt werden.

Abschlüsse im kaufmännischen oder technischen Bereich, die über dem Facharbeiterniveau liegen, fallen hierbei unter das BAgöG. Hierzu zählen Techniker, Meister und Betriebswirte.

Das Aufstiegsstipendium stellt recht hohe Anforderungen an die Bewerber. Vergeben wird es nur für ein Erststudium. Es müssen Abschlüsse vorliegen, die über dem Facharbeiterniveau angesiedelt sind. Zudem müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und besondere Leistungen nachgewiesen werden. Allerdings ist dieses Stipendium nicht an ein Studium Deutschland gebunden, sondern kann in der EU und der Schweiz absolviert werden. Allerdings muss die Hochschule entsprechend staatlich anerkennt sein. Die Beträge fürs Stipendium sind gesetzlich geregelt und richten sich auch nach der persönlichen Lebenssituation (Kinder etc.).

Bildungsprämie

Bei der Bildungsprämie wird zwischen Spargutschein und Prämiengutschein unterschieden. Im Spargutschein finden Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen über ihren Arbeitgeber ansparen, die Möglichkeit, das angesparte Geld für Weiterbildungen einzusetzen. Das gilt auch für Arbeitsuchende und Freiberufler oder Selbstständige, die vor dem aktuellen Status einmal Guthaben ansparten. Übrigens ist die Sparzulage, die üblicherweise eine Bindungsfrist des Guthabens für 7 Jahre voraussetzt, von dem Einsatz des Guthabens für Weiterbildungen nicht berührt.

Der Prämiengutschein  kann dann eingesetzt werden, wenn es keine vermögenswirksamen Leistungen gibt, die für diesen Zweck genutzt werden könnten. Hier gibt es den maximalen Höchstbetrag von 500 Euro als Prämie, jedoch maximal die Hälfte der Kurskosten.

Steuervorteile

Gibt es letztendlich keine Zuschüsse, so bleibt immer noch die Option, Steuervorteile geltend zu machen. Hierfür werden die Weiterbildungskosten entsprechend in der Steuererklärung angegeben. Dies kann auch mit Teilbeträgen vorgenommen werden, wenn Zuschüsse die Kosten nicht komplett gedeckelt haben. Übrigens fällt auch Fachliteratur, beispielsweise in Form von Zeitungsabos oder Sachbüchern unter die steuerliche Relevanz.

Fazit: Es gibt sehr viele Möglichkeiten, sich mit verschiedenen Förderprogrammen weiterbilden zu können. Die erste Hürde liegt in der Information über die Angebote, die es gibt und die damit verbundenen Zugangsvoraussetzungen. Beste Ansprechpartner sind die Bildungsträger, die das Wunschseminar anbieten. Denn diese sind daran interessiert, Kunden zu finden und informieren daher auch über die Möglichkeiten, die Seminarkosten bezuschussen zu lassen. Wichtig ist für die Beantragung öffentlicher Gelder immer, dass der Antrag vor der Anmeldung gestellt wird. Damit am Ende keine bösen Überraschungen warten, empfiehlt es sich, Verträge der Bildungsanbieter genau zu lesen. Oft fallen Stornokosten an, wenn voreilige Anmeldungen zu einem Vertragsabschluss geführt haben und Leistungsträger die Zuschüsse verweigern. Weiterbildung auf Ratenzahlung ist zwar eine Option, aber unbedingt vorab gut zu überlegen. Denn Raten erhöhen die Gesamtkosten und oft verpflichten die Verträge auch bei Abbruch die vollen Kosten zu bezahlen.

 

 

 

 

 

 

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