Insbesondere zu Weihnachten gehen viele gläubige Christen in die Kirche. Im von Kontaktbeschränkungen geprägten Corona-Jahr 2020 können die Gottesdienste allerdings nicht wie gewohnt stattfinden. Von vielen Gemeinden werden sowohl Präsenz- als auch Onlineveranstaltungen angeboten.
In diesem Jahr können Gottesdienste zu Weihnachten nicht wie gewohnt abgehalten werden, doch sie finden überwiegend statt. Grundsätzlich gilt, dass sowohl evangelische als auch katholische Kirchen digitale Angebote in Form von beispielsweise Live-Streams anbieten. Wer also keinen öffentlichen Gottesdienst besuchen will oder kann, kann in der Regel auch digital vor Ort sein.
Inklusiver Weihnachtsdienst in Evangelisch-Lutherischer Gemeinde
Der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Osnabrück stellt auf seiner Homepage zahlreiche Internetangebote der evangelisch-lutherischen Glaubensgemeinschaften vor. Das wohl besonderste digitale Angebot: Ein inklusiver Weihnachtsgottesdienst der Kontaktstelle Inklusion in Kooperation mit der Matthäusgemeinde und der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück am 24. Dezember 2020. Der Gottesdienst findet in leichter Sprache statt und wird vollständig auf Gebärdensprache übersetzt. Einige Gemeinden, etwa die Timotheusgemeinde in Osnabrück, verlagern ihren Gottesdienst nach draußen ins Freie.
Christmette live aus dem Dom streamen
Auch viele Gemeinden des Bistums Osnabrück werden an den Weihnachtstagen live Gottesdienste über ihre Internetseiten oder Soziale Medien übertragen. So wird unter anderem die Christmette aus dem Dom St. Petrus in Osnabrück an Heiligabend um 22 Uhr im Internet zum Stream bereitgestellt. Ob und wie eine bestimmte Gemeinde ein Online-Angebot zur Verfügung stellt, finden sie entweder auf der Homepage des Bistums Osnabrück oder der jeweiligen Gemeinde.
Anmeldung für Präsenzangebote
Sowohl für evangelische als auch für katholische Gottesdienste gilt allerdings, dass eine Anmeldung für Präsenzangebote erfolgen sollte. Es gilt grundsätzlich keine Begrenzung der Teilnehmerzahl, aber die Einhaltung des Mindestabstands muss gewährleistet werden – in einigen Gemeinden kann das eine Beschränkung bedeuten. Zur Maskenpflicht schreibt das Niedersächsische Kultusministerium: „Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss auch bei Zusammenkünften zur Religionsausübung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, solange man sich im Raum bewegt. Wenn der Sitzplatz eingenommen worden ist, darf die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.“ Nähere Details zu Corona-Regeln sollten im Vorfeld bei der jeweiligen Gemeinde angefragt werden.