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Startseite Deutschland & die WeltWegen Greenwashing: 25 Millionen Euro Bußgeld gegen DWS verhängt
Deutschland & die Welt

Wegen Greenwashing: 25 Millionen Euro Bußgeld gegen DWS verhängt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. April 2025
Schild Justizzentrum / Foto: dts
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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die DWS Group und DWS Investment mit einem Bußgeld von insgesamt 25 Millionen Euro belegt. Grund dafür sind Verstöße gegen das Kapitalanlagegesetzbuch im Zusammenhang mit „Greenwashing“ durch die unvollständige Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale (ESG) ihrer Finanzprodukte.

Unvollständige Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden wegen mutmaßlicher „Greenwashing“-Praktiken gegen die DWS Group und DWS Investment ermittelt. Der Bußgeldbescheid, der seit Dienstag rechtskräftig ist, betrifft Verstöße gegen das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Zeitraum von Mitte 2020 bis Ende Januar 2023. Die beiden Kapitalverwaltungsgesellschaften wurden dafür sanktioniert, dass sie intensiv mit Finanzprodukten warben, die angeblich bestimmte ökologische und soziale Merkmale erfüllen. Eine tatsächlich marktführende Position bei nachhaltigen Finanzprodukten sei durch die Organisationsstruktur der Unternehmen allerdings nicht bzw. nicht vollumfänglich erfüllt worden, so die Behörde.

Mängel in der Außendarstellung

Die Staatsanwaltschaft kritisiert, dass die DWS Group und DWS Investment ihre Außendarstellung trotz eines laufenden Transformationsprozesses nicht korrekt angepasst haben. Äußerungen wie „leader“ im ESG-Bereich oder „ESG ist ein fester Bestandteil unserer DNA“ hätten nicht der Realität entsprochen. Solche Behauptungen im Außenverhältnis müssten das innerhalb der Organisation tatsächlich Umsetzbare widerspiegeln. Der unvollendete Transformationsprozess sei zudem nicht sorgfältig überwacht worden.

Bestandskräftiger Bußgeldbescheid

Die Verkündung des Bußgeldbescheids erfolgte am Mittwoch, und der Bescheid ist seit Dienstag rechtskräftig. In ihrer Mitteilung erklärte die Staatsanwaltschaft, dass es entscheidend sei, dass Außenkommunikation nicht über das hinausgehe, was organisatorisch und personell innerhalb der Kapitalverwaltungsgesellschaften tatsächlich umgesetzt werden könne.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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