Junge Mädchen, die von Männern geheiratet werden, die ihre Väter sein könnten: Für Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) alles nicht grundsätzlich problematisch. So jedenfalls kann man ihre Aussagen zu der von Bundesjustizminister Heiko Maas geplanten Gesetzesverschärfung verstehen, die bereits für einigen Wirbel gesorgt hat (siehe u.a. hier bei der Oldenburger NWZ)

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Die grüne Justizministerin lehnt ab, dass eine Kinderehe nach den Plänen der Bundesregierung zukünftig automatisch ungültig sein soll, wenn ein Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist.

Gallenkamp fordert „Null-Toleranz

 

„Die Niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz ist nach ihrer Kinderehe-Aussage nicht mehr tragbar und muss zurücktreten“, so der Osnabrücker FDP-Politiker Moritz Gallenkamp. Er führt weiter aus: „Wenn es um Kinderehen und dem potentiellen sexuellen Missbrauch von Kindern geht, gilt ganz eindeutig die Null-Toleranz Grenze. Durch Kinderehen wird das selbstbestimmte Leben zerstört. Mit ihrer Aussage beschädigt Frau Niewisch-Lennartz auf inakzeptable Art und Weise das Amt, welches sie bekleidet. Dass sie so eine Aussage als Frau tätigt und gerade junge Mädchen Opfer von Kinderehen sind, macht diese Aussage noch unfassbarer. Sie ist des Amtes der Justizministerin, welche für unser Recht stehen sollte, nicht würdig.

Pädo-Vergangenheit der Grünen soll nicht unbeachtet bleiben

Gerade in Hinblick auf die Historie ihrer eigenen Partei und der Aufarbeitung in der letzten Zeit muss man sich die Frage stellen, ob Frau Niewisch-Lennartz von der früheren Ideologie ihrer Partei Abstand genommen hat oder ihr noch nahesteht,“ so Gallenkamp weiter. „Es gibt keinerlei Rechtfertigungsgründe, dass ein Kind in eine Ehe mit einer älteren Person gezwungen wird. Die pseudomäßigen Rechtfertigungsversuche der Ministerin sind ein Beleg dafür, dass sie an falscher Stelle eine falsche Toleranz zeigt. Auch bedeutet die Unwirksamkeit einer solchen Ehe nicht, dass mögliche Kinder aus dieser Ehe der Mutter entzogen werden. Es gelten in Deutschland und Europa ganz klare Gesetze, die das Wohl eines Kindes schützen, dazu gehört auch der Schutz vor der Kinderehe. Dieser Schutz gebührt auch Kindern, die nach Deutschland kommen. Wenn Frau Niewisch-Lennartz anderer Auffassung ist, empfehle ich ihr darüber nachzudenken, unseren Rechtsraum zu verlassen und in die entsprechenden Länder zu ziehen, in denen man versucht, Kinderehen zu rechtfertigen. In Deutschland ist für so eine Einstellung kein Platz!“

Unsere Illustration zeigt ein Bild, das eine achtjährige „Kinderbraut“ zeigt, die nach ihrer Hochzeitsnacht verblutet sein soll.