Die Folgen des trockenen Frühjahrs mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen und den zwischenzeitlich überdurchschnittlich hohen Temperaturen zeigen sich mittlerweile nicht nur in den Fließgewässern und Seen, sondern auch im Grundwasser der Region. Stadt und Landkreis Osnabrück untersagen deshalb bis einschließlich 30. September das Beregnen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr.
Dies gilt für private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese behördliche Anordnung soll zum Wassersparen beitragen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet. Betroffen sind von dieser Beschränkung alle Wassernutzer in Stadt und Landkreis Osnabrück, unabhängig davon, ob aus einem eigenen Brunnen gefördert oder das Wasser aus dem Trinkwassernetz entnommen wird.
Verfügungen treten ab Mittwoch in Kraft
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die aktuellen Grundwasserstände für die Region mitgeteilt. Die Messergebnisse haben die Wasserbehörden von Stadt und Landkreis dazu veranlasst, eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen. Beide Allgemeinverfügungen treten am Mittwoch (6. Juli) in Kraft. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf den Internetauftritten des Landkreises sowie der Stadt nachgelesen werden.