Der OB-Kandidat der Linken in Osnabrück, Dr. Thomas Groß, wirft der Stadt vor, mit ihrer Distanzierung vom European Media Art Festival unzulässig die Kunstfreiheit der Festivalleitung und die Meinungsfreiheit der Künstlerin Basma al-Sharif beschränkt zu haben.
Groß verweist auf Urteil des Bundesverfassungsgericht
Der Jurist weist darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Januar 2022 ausdrücklich festgestellt habe, dass es sich bei der Unterstützung der BDS-Kampagne um eine freie Meinungsäußerung handele, in die von Gemeinden nicht eingegriffen werden dürfe. Im konkreten Fall war es um die Verweigerung des Zugangs zu einem städtischen Veranstaltungssaal gegangen.
Ethos der Friedensstadt werde verletzt
Erst recht dürfe die Stadt keinen Druck auf die Festivalleitung ausüben, eine Künstlerin auszuladen, in deren Beitrag es gar nicht um dieses Thema gehe. Es widerspreche dem Ethos der Friedensstadt zutiefst, eine solche Gesinnungsbewertung vorzunehmen. Zudem diene es nicht dem Frieden im Nahen Osten, wenn man die palästinensische Seite unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Antisemitismus weitgehend mundtot mache.
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