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Startseite AktuellWarum der Radweg entlang der Baustelle an der Natruper Straße laut Stadtverwaltung in Ordnung ist
AktuellOsnabrückVerkehr

Warum der Radweg entlang der Baustelle an der Natruper Straße laut Stadtverwaltung in Ordnung ist

von Heiko Pohlmann 6. Juli 2023
von Heiko Pohlmann 6. Juli 2023
Weder auf dem Hin- noch auf dem Rückweg dürfen Radler offiziell auf der Straße fahren. / Foto: Pohlmann
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Fahrradfahrer sollen entlang einer etwa 600 Meter langen Baustelle an der Natruper Straße auf einen eigens dafür ausgeschilderten kombinierten Fuß-/Radweg auf dem „Hochbord“ ausweichen. Diese Nachricht und dazu die Feststellung, dass die Benutzung nach Auskunft der Stadtverwaltung „verpflichtend“ ist, sorgte in den Sozialen Medien, insbesondere Facebook, für Aufregung.

Dem Verfasser des ursprünglichen Artikels und der Redaktion der Hasepost wurde allerlei Unfug unterstellt, und auch Leserinnen und Leser, die der Meinung waren, dass ein ausgeschilderter Radweg auch benutzt werden soll, wurden offen angefeindet, „weil man es ja besser wissen würde“.

Selbstverständlich sind für einen Radweg Normen einzuhalten

Tatsächlich, das belegen einige Hinweise die bei Facebook als Kommentar gepostet wurden, gibt es Anforderungen an Radwege hinsichtlich Mindestbreite. Wie sollte so etwas in Deutschland auch ohne Norm möglich sein?
Und auch im Verlauf eines Radwegs stehende Lichtmasten können wohl dazu führen, dass vor Gericht festgestellt wird, dass den Mindestanforderungen für einen (regulären) Radweg nicht genüge getan wurde.

Dem geneigten Leser sollte aber klar sein, dass die Hasepost kein Fachblatt für Kommunalrecht ist und hier in der Regel auch keine juristischen Diskussionen ausgefochten werden – dafür gibt es ja Gerichte und (Fach-)Anwälte.

Regel-Breite von Radwegen und Ausnahmen entlang von Baustellen

Während es „die Regel“ auch für Fahrradwege gibt – insbesondere hinsichtlich Breite  – gibt es aber wohl, bei einem temporären, eine Baustelle begleitenden Radweg, auch Ausnahmen von der Regel.

Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung erklärt Stadtsprecher Simon Vonstein – nachdem er sich selbst nochmals bei der Fachabteilung rückversichert hatte: „Hier muss zunächst einmal zwischen Bestand und Baustelle unterschieden werden. In Baustellen wie in diesem Fall gelten für einen kombinierten Geh-/Radweg Mindestmaße von 1,60 bis 2 Metern Breite. Diese werden an der Natruper Straße auch eingehalten. Allerdings ist es in Baustellen auch gestattet, dass diese Mindestmaße in Einzelfällen stellenweise unterschritten werden. Auch das ist an der Natruper Straße der Fall, beispielsweise dort, wo Laternen stehen. Diese Ausnahmen stellen jedoch keinen Regelbruch dar, sondern entsprechen den in den Vorgaben festgehaltenen Ausnahmen.“

Hinweis der Redaktion: Kritik gerne, aber bitte fundiert und sachlich

Sicherlich wird es auch nun wieder Leserinnen und Leser geben, die eine andere Auffassung haben als die Stadtverwaltung. Also kurzer Disclaimer: Die Redaktion der Hasepost – insbesondere der Autor dieses Artikels – maßt sich nicht an in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsauffassungen die einzig richtige Position zu vertreten; in diesem Artikel geben wir die Ansicht der Stadtverwaltung weiter/wieder.
Falls jemand unter unseren fachkundigen Leserinnen und Lesern eine andere Meinung vertritt und diese womöglich auch noch sachlich belegen kann, freuen wir uns über Hinweise per Mail, PN oder in einem Kommentar bei Facebook.
Aber bitte sachlich, diese ständigen Unterstellungen und Beleidigungen nerven! Nicht alle Fahrradfahrer sind Verkehrsrowdys und vielleicht (nur ganz vielleicht) ist es einem Radfahrenden auch möglich für ein paar hundert Meter im Interesse der eigenen Sicherheit nicht auf der Fahrbahn zu fahren? Und wenn es eng wird soll man sogar kurz abzubremsen können, vielleicht ist es sogar möglich kurz zu stoppen oder gar ein paar Meter zu schieben? Ganz im Sinne des §1 der StVO, der für alle Verkehrsteilnehmer gilt.

 

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Heiko Pohlmann

Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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