Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) hat für das Aus der Rente mit 63 Übergangsfristen und Härtefallregelungen angekündigt. Diese sollen besonders für Menschen mit ungewöhnlichen Berufsverläufen oder Beeinträchtigungen gelten. Die Regelungen werden noch konkret ausgearbeitet.
Härtefälle und Übergangsphase im Fokus
"Das Aus der Rente mit 63 kann nicht ab dem ersten Tag dann kommen", sagte Warken am Donnerstag in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. Es werde eine Übergangszeit geben, bis die Änderungen in Kraft treten. Zudem seien Härtefallregelungen für besondere Lebensläufe vorgesehen, etwa für Menschen mit speziellen Berufen oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Abstimmung mit Kommission und Ländern
Übergangs- und Härtefallregelungen seien auch ein Anliegen der ostdeutschen Ministerpräsidenten gewesen. "Das ist aber auch gar kein Widerspruch, weil auch das sieht die Alterssicherungskommission vor, das sehen die Vorschläge vor", erklärte Warken. Die Alterssicherungskommission habe ein "gutes Gesamtpaket" vorgelegt. "Und wir haben gleich gesagt, dass wir dieses Gesamtpaket jetzt nicht von vornherein zerreden wollen, sondern dass es jetzt einen Vorschlag geben muss, ein Gesetz vorgelegt wird durch das Arbeits- und Sozialministerium".
Sobald das Gesetz vorliegt, werde es in der Bundesregierung und mit dem Parlament beraten. "Aber die Rente mit 63, das ist schon auch ein wesentlicher Bestandteil dieses Pakets", so die Kanzleramtschefin.