25 Grad um 9:00 Uhr, oder doch erst um 10:00 Uhr? Derartige Faustregeln halten sich hartnäckig, nicht nur bei Schülern sondern auch bei Eltern, tatsächlich aber gibt es im Land Niedersachsen keine feste Regel, nach der es automatisch „Hitzefrei“ gibt.
Selbstverständlich spielen Temperaturen eine Rolle bei der Vergabe von Hitzefrei an den Schulen zwischen Harz und Heide und auch in Osnabrück. Doch das zuständige Niedersächsischen Kultusministeriums hat es per Erlass jeder Schule freigestellt individuell darüber zu entscheiden, wann und bei welchen Temperaturen sie ihre Schüler nach Hause schicken darf.
Hitzefrei nur bei Hitze im Klassenraum
Voraussetzung für die Ausrufung der von Schülern herbeigesehnten vorzeitigen Schulfrei-Erklärung sind die Temperaturen in den Klassenräumen und die Einschätzung des Lehrpersonals, dass bestimmte Unterrichtsformen nicht möglich sind. Im Zweifel kann es also eher hitzefrei für trockenen Matheunterricht geben, nicht aber für das entspannte Malen im Kunstunterricht.
Ausgenommen von der Niedersächsischen Hitzefrei-Regelung sind Schüler in den Klassen der Oberstufe, also Gymnasiasten ab der 11. Klasse und Berufsschüler, denen die Landesregierung eine höhere Belastbarkeit zutraut.
Die genaue Regelung findet sich auf dem Webserver der Landesschulbehörde.