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Wann fällt der Unterricht im Raum Osnabrück aus – und wer entscheidet darüber?

Wer entscheidet in Stadt und Landkreis Osnabrück über Schulausfall?

von Hasepost 16. Februar 2026
von Hasepost 16. Februar 2026
Klassenzimmer / unsplash
39
📍Ort des Geschehens: Landkreis Osnabrück (Region)

Ob Unterricht witterungsbedingt ausfällt, zum Beispiel durch Schnee und Glatteis oder im Sommer durch Hitze, wird im Raum Osnabrück getrennt nach Landkreis und Stadt Osnabrück entschieden. Wichtig: für das angrenzende NRW gelten andere Regeln.

Für das Kreisgebiet ist die Kreisverwaltung im Kreishaus (Osnabrück Nahne) zuständig, für das Stadtgebiet die Stadtverwaltung im Osnabrücker Rathaus bzw. Stadthaus. Grundlage ist jeweils ein Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums. Maßgeblich ist dabei stets die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler – unabhängig davon, ob sie in einer Gemeinde, einem Stadtteil oder einem Ortsteil wohnen.

Wer entscheidet über Unterrichtsausfall im Landkreis und in der Stadt Osnabrück?

In der Praxis stimmen sich die Behörden eng miteinander ab, um möglichst einheitliche Regelungen im gesamten Raum Osnabrück zu treffen.
Nach Beginn des Unterrichts liegt die Entscheidung über eine mögliche vorzeitige Beendigung des Unterrichts bei der jeweiligen Schulleitung, etwa bei plötzlich einsetzendem Eisregen, Sturm oder stark ansteigenden Temperaturen.

Wie kommt die Entscheidung im Kreishaus oder Rathaus zustande?

Bei drohenden Unwettern werden Wetterprognosen und Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes ausgewertet. Zusätzlich erfolgt eine Abstimmung mit den zuständigen Straßenmeistereien sowie mit der Rettungsleitstelle. Entscheidend sind nicht allein Prognosen, sondern die tatsächlichen Straßenverhältnisse und die Frage, ob Hauptverkehrsstraßen rechtzeitig geräumt und gestreut werden können.

Spätestens bis 5 Uhr morgens fällt die Entscheidung. Ein Unterrichtsausfall setzt extreme Witterungsbedingungen voraus, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht sicher erreichen oder verlassen können – etwa bei Eisregen, starken Schneeverwehungen oder Sturm mit der Gefahr umstürzender Bäume. Übliche winterliche Glätte, die bei angepasster Geschwindigkeit beherrschbar ist, rechtfertigt in der Regel keinen Unterrichtsausfall.

Warum wird nicht immer schon am Vorabend entschieden?

Ist die Wetterlage eindeutig, kann ein Unterrichtsausfall bereits am Vorabend bekanntgegeben werden. Häufig werden jedoch die Entwicklungen bis in die frühen Morgenstunden beobachtet, da sich Prognosen kurzfristig ändern können. Maßgeblich sind die tatsächlichen Bedingungen vor Ort – sowohl in den Gemeinden des Landkreises als auch in den Stadtteilen Osnabrücks.

Warum gilt ein Unterrichtsausfall für ein gesamtes Gebiet, auch wenn es lokal frei ist?

Entscheidungen werden jeweils für das gesamte Kreisgebiet beziehungsweise das gesamte Stadtgebiet getroffen. Einzelregelungen für bestimmte Gemeinden, Ortsteile oder Stadtteile sind nicht vorgesehen. Hintergrund ist unter anderem das ortsübergreifende Bussystem. Auch wenn Hauptverkehrsstraßen befahrbar sind, werden Nebenstraßen bei der Bewertung berücksichtigt.

Warum fällt der Unterricht manchmal nicht aus, obwohl das Wetter schlecht ist?

Unwetterwarnungen führen nicht automatisch zu einem Unterrichtsausfall. Unterschiedliche Wetterdienste können abweichende Prognosen liefern, zudem entwickeln sich Wetterlagen oft anders als vorhergesagt. Erreicht ein angekündigtes Unwetter das Gebiet erst am Nachmittag oder betrifft nur einen Teilbereich, kann auf einen ganztägigen Ausfall verzichtet werden.

Eltern von Kindern in der Grundschule oder Sekundarstufe I dürfen jedoch eigenständig entscheiden, ihr Kind bei unzumutbarer Gefährdung des Schulwegs zu Hause zu lassen. Nach Unterrichtsbeginn entscheiden die Schulen über ein mögliches vorzeitiges Unterrichtsende.

Wie wird die Öffentlichkeit über Schulausfall in Osnabrück informiert?

Nach der Entscheidung informieren Kreisverwaltung beziehungsweise Stadtverwaltung die Verkehrsmeldezentrale Niedersachsen. Ab 6 Uhr morgens wird der Unterrichtsausfall über Rundfunksender im Rahmen der Verkehrsmeldungen bekanntgegeben. Parallel dazu veröffentlichen Kreishaus und Rathaus entsprechende Hinweise auf ihren Internetseiten sowie in sozialen Medien. Zusätzlich informiert die App KATWARN.

Warum fahren Busse, obwohl der Unterricht ausfällt?

Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend über den öffentlichen Personennahverkehr. Ein Unterrichtsausfall hebt die Betriebspflicht des Linienverkehrs nicht automatisch auf. Verspätungen oder einzelne Ausfälle können dennoch auftreten. Informationen hierzu stellen die jeweiligen Verkehrsunternehmen bereit.

Warum gilt der Unterrichtsausfall für alle Schulformen?

Eine ausschließlich auf die Schülerbeförderung beschränkte Regelung ist im Erlass des Kultusministeriums nicht vorgesehen. Auch wenn eine Differenzierung nach Schulstufen grundsätzlich möglich wäre, wird in der Praxis meist eine einheitliche Lösung gewählt, um Missverständnisse zu vermeiden.

Für die Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück wird in solchen Fällen Distanzunterricht angeordnet. Für andere Schulformen besteht diese Möglichkeit derzeit nicht.

Wie wird mein Kind betreut, wenn ich arbeiten muss?

Schulen stellen sicher, dass Kinder betreut werden, wenn sie trotz angeordnetem Unterrichtsausfall erscheinen oder nicht vor dem regulären Unterrichtsende nach Hause gelangen können. Müssen Kinder aufgrund witterungsbedingter Gefahren länger in der Schule bleiben, wird auch hierfür eine Betreuung organisiert.

Schülerinnen und Schüler des Primärbereiches dürfen nur dann vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn die Erziehungsberechtigten einer entsprechenden Regelung vorab zugestimmt haben.

Was gilt für Auszubildende und Schülerpraktika?

Die Anordnung eines Unterrichtsausfalls an berufsbildenden Schulen berührt nicht die Verpflichtungen aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis. Bei Schülerbetriebspraktika ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Weg zur Betriebsstätte sicher zurückgelegt werden kann. Die Entscheidung darüber liegt bei den Erziehungsberechtigten.

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