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Wallstein warnt vor verpasstem AfD-Verbotsantrag

Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein (SPD) warnt vor einem baldigen Schließen des „Zeitfensters zur Prüfung eines AfD-Verbots“ und fordert einen zügigen Antrag zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht. Sie betont die ernste Notwendigkeit des Prüfantrags und weist Kritik an der Vorgehensweise zurück.

Befürchtung: Schließendes Zeitfenster

Maja Wallstein äußert gegenüber dem Onlineportal des Senders ntv Bedenken, dass nach der Bundestagswahl der Prüfantrag noch schwieriger durchzusetzen wäre. Die Abgeordnete vertritt den Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße, eine Hochburg der AfD: „In meiner Region kann ich nicht damit rechnen, dass das von allen goutiert wird, gerade weil die AfD mit Falschnachrichten und Lügen reagieren wird“, gibt Wallstein an. Sie befürchtet, dass dies zu noch mehr Mord- und Gewaltdrohungen führen könnte.

Historischer Fehler ohne Prüfantrag

Wallstein warnt vor den Konsequenzen eines Verzichts auf einen Prüfantrag aus wahltaktischen Gründen: „Es wäre ein historischer Fehler, jetzt keinen Prüfantrag in Karlsruhe zu stellen“, mahnt sie.

Um Mehrheit werben

Neben Wallstein werben auch andere Abgeordnete von SPD, CDU, Grünen und Linken um eine Mehrheit für den Antrag, der seit Donnerstag auf der Homepage „AfD prüfen“ einsehbar ist. Als Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus sieht Wallstein die Möglichkeit eines AfD-Verbots am Ende eines Prüfverfahrens: „Vieles deutet darauf hin, dass die Kriterien erfüllt sind“, so Wallstein. Genaueres könne erst nach der Stellung des Antrags und der Beauftragung von Prozessbevollmächtigten zur Prüfung geklärt werden.

Wallstein wehrt sich gegen die Kritik von Fraktionsspitzen von SPD und Grünen, dass die im Antrag vorgesehene Beweissammlung durch den Bundestag kein ergebnisoffenes Verfahren sei. „Es kann sein, dass der oder die Verfahrensbevollmächtigte nach Sichtung aller vorliegenden – auch geheimdienstlichen – Informationen zu dem Schluss kommt: Es reicht nicht“, argumentiert Wallstein. In diesem Fall würde von einem Prüfantrag in Karlsruhe abgeraten werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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