HASEPOST
 
HASEPOST

Wahlwoche zum 5. Osnabrücker Jugendparlament beginnt am Montag

In der kommenden Woche wählen die Osnabrücker Schüler ein neues Jugendparlament.

Mehr als 10.000 Osnabrücker Jugendliche ab zwölf Jahren sind in der Woche ab Montag, 15. November, eingeladen, ihr Osnabrücker Jugendparlament zu wählen.

Oberbürgermeisterin Katharina Pötter freut sich, dass 35 junge Menschen für die 25 Plätze im 5. Osnabrücker Jugendparlament kandidieren. „Wir brauchen die Ideen von jungen Menschen für unsere Bürgerschaft und für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung.“

Die derzeitigen Jugendparlamentspräsidenten Jamila Usselmann und Konstantin Saalfeld rufen alle Jugendlichen auf zur Wahl zu gehen. Gewählt werden kann ab dem 12. und bis zum 19. Geburtstag. Mitmachen darf, wer in Osnabrück wohnt oder hier zur Schule geht.

Fünf Stimmen können abgegeben werden

Die Wählenden haben jeweils fünf Stimmen, die sie auf verschiedene Kandidatinnen und/oder Kandidatinnen aufteilen können, die zwischen 14 Jahren und 18 Jahren alt sind. In fast allen Osnabrücker Schulen, sowohl allgemeinbildend als auch berufsbildend, sind dazu Wahllokale eingerichtet. Darüber hinaus steht am Freitag, den 19. November, im Haus der Jugend ein Wahllokal in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr, für z.B. Freiwilligendienstleistende offen.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion