Wahlrechtsreform: Gericht erklärt Grundmandatsklausel für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird heute seine Entscheidung zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition verkünden. Ein vorab auf der Webseite des Gerichts veröffentlichtes und später gelöschtes Dokument lässt vermuten, dass Teile der Reform für verfassungswidrig erklärt werden könnten.

Wahlrechtsreform auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Dienstag das Urteil zur umstrittenen Wahlrechtsreform der Ampelkoalition verkünden. Die Entscheidung soll offiziell um 10 Uhr gesprochen werden. Allerdings sorgte bereits am Montagabend ein auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichtes Dokument mit der Urteilsbegründung für Aufsehen, welches aber später wieder gelöscht wurde.

Teilweise Verfassungswidrigkeit

Laut diesem Dokument dürfte das neue Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt werden. Konkret betrifft dies die Streichung der Grundmandatsklausel, die in der geplanten Form wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Veränderungen bleiben bestehen

Dennoch bleibt der Rest der Reform – die Streichung von Überhang- und Ausgleichsmandaten – dem Dokument zufolge weiter in Kraft. Damit scheint die Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630 bestehen zu bleiben. Eine Konsequenz könnte sein, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in das Parlament einziehen. Ihnen soll ein Mandat nur noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.

Klagen gegen die Reform

Gegen die Reform hatten nicht nur die Union und die Linke, sondern auch die bayerische Regierung und mehr als 4.000 Privatpersonen in Karlsruhe geklagt.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion