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Startseite AktuellWahlgeheimnis: Keine Selfies, keine Kinder und auch keine Ehepartner in der Wahlkabine
AktuellArchivOsnabrück

Wahlgeheimnis: Keine Selfies, keine Kinder und auch keine Ehepartner in der Wahlkabine

von Stadt Osnabrück 23. September 2017
von Stadt Osnabrück 23. September 2017
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Gewählt zu haben ist eine gute Sache, doch soll man nicht der Versuchung unterliegen, dies gleich allen Freunden bei Facebook, Instagram oder WhatsApp  mitzuteilen – jedenfalls nicht im Detail und direkt aus der Wahlkabine.

Auch sonst gibt es strenge Regeln, auf die von Seiten der Stadtverwaltung nochmals deutlich hingewiesen wird.

Was viele nicht wissen: Kinder ab einem bestimmten Alter sind in der Wahlkabine tabu. Ehepartner ohnehin. Aber auch Selfies aus der Wahlkabine sind aufgrund des Wahlgeheimnisses verboten.

Viele Eltern nutzen die Gelegenheit, um ihren Kindern zu zeigen, wie Demokratie funktioniert. Dazu gehört auch das Thema „Wahlgeheimnis“. Dieses gehört zu den elementaren Grundlagen einer demokratischen Wahl. Danach hat der Wähler sein Wahlrecht so auszuüben, dass keine andere Person Kenntnis von seiner Wahlentscheidung erhält. Die Wahl muss also unbeobachtet stattfinden. Darauf haben die Wahlvorstände zu achten. Bei einem Verstoß gegen die geheime Wahl müssen die Wahlvorstände den Stimmzettel zurückweisen.

Kinder bleiben besser draussen

Dieses Wahlgeheimnis gilt daher auch gegenüber Kindern – sobald diese erkennen und erzählen können, wie gewählt wurde. Es ist kein Problem, wenn Kinder, die noch nicht sprechen können, mit in die Wahlkabine genommen werden, aber ältere Kinder, auch Kindergartenkinder, müssen für die meist nur einen Moment dauernde Stimmabgabe außerhalb der Wahlkabine bleiben.

Ehepartner sollen unabhängig wählen

Auch Ehepartner müssen jeder für sich und unbeeinflusst in der Wahlkabine wählen. Nur wer aus körperlichen Gründen nicht in der Lage ist, eigenhändig einen Stimmzettel anzukreuzen oder des Lesens unkundig ist, darf sich einer Hilfsperson bedienen. Dies ist dem Wahlvorstand vorher anzuzeigen.

Strenges Tabu für Wahl-Selfies!

Zudem führen sogenannte „Wahl-Selfies“ in der Wahlkabine, wenn also ein Wähler seinen Stimmzettel fotografiert oder filmt, dazu, dass der Stimmzettel aufgrund des Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis vom Wahlvorstand zurückgewiesen wird.

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Stadt Osnabrück

Eine Pressemitteilung der Stadt Osnabrück.

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