Am Montag musste die Bundeszentrale für politische Bildung aufgrund der Klage von der proeuropäischen Partei Volt den Wahl-O-Mat abschalten. Nun haben sich die bpb und Volt geeinigt und der Wahl-O-Mat ist wieder in Betrieb genommen worden.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag der neuen Partei Recht gegeben. Beim Wahl-O-Mat hätte der Bürger lediglich acht Parteien, mit denen er seine Angaben abgleichen können. Dies, so Volt, würde kleine und unbekannte Parteien benachteiligen.
Nun teilte die Bundeszentrale am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP mit: „Wir haben uns geeinigt“. Inwiefern diese außergerichtliche Einigung aussieht, ist noch unklar. Fakt ist: Ab sofort ist der Wahl-O-Mat in seiner alten Form wieder erreichbar.