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Startseite Deutschland & die WeltWagenknecht kündigt Verfassungsklage nach geplanter Wahl-Einspruchsablehnung an
Deutschland & die Welt

Wagenknecht kündigt Verfassungsklage nach geplanter Wahl-Einspruchsablehnung an

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. November 2025
Sahra Wagenknecht (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kündigt nach Berichten über eine geplante Ablehnung des BSW-Einspruchs gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlprüfungsausschuss eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Sie wirft Mitgliedern des Ausschusses vor, aus Angst vor einer möglichen Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse eine Neuauszählung verhindern zu wollen.

Ankündigung von Karlsruhe-Klage

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht reagiert mit scharfer Kritik auf Berichte über eine bereits abgemachte Ablehnung des Einspruchs ihrer Partei gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Sie kündigt an, im Falle einer Zurückweisung des Einspruchs vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ erklärte Wagenknecht: „Wenn der Ausschuss die Beschlussempfehlung annimmt, dann haben die Demokratieverächter sich durchgesetzt. Dass der Ausschuss unseren Einspruch mit Mehrheit abweisen will, ist wenig überraschend. Die Angst, dass eine Neuauszählung uns in den Bundestag und die Regierung Merz um ihre Mehrheit bringen könnte, war offenbar zu groß. Immerhin ist jetzt für uns endlich der Weg nach Karlsruhe frei.“ (Quelle: „Redaktionsnetzwerk Deutschland“)

Einspruch des BSW soll zurückgewiesen werden

Der Wahlprüfungsausschuss tagt am 4. Dezember. Nach einer internen Beschlussvorlage, aus der „Table Briefings“ zitiert hatte, soll der Einspruch des BSW zurückgewiesen werden.

Forderung nach Neuauszählung

Wagenknecht bekräftigte gegenüber dem RND ihre Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen. Sie sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Für jeden unbefangenen Beobachter liegt die Notwendigkeit einer Neuauszählung auf der Hand: Da niemand angesichts des knappen Ergebnisses und der belegten Unregelmäßigkeiten ausschließen kann, dass das BSW von mehr als fünf Prozent der Wähler gewählt wurde, muss nachgezählt werden. Der Aufwand einer Neuauszählung wäre klein, der Dienst an der Demokratie groß.“ (Quelle: „Redaktionsnetzwerk Deutschland“)

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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