Die Chefin der BSW-Partei, Sahra Wagenknecht, hat in den laufenden Koalitionsverhandlungen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ein „Corona-Amnestie-Gesetz“ verlangt, welches auch rückwirkend gelten soll. Wagenknecht fordert die Einstellung aller laufenden Verfahren und die Aufhebung von Urteilen gegenüber Personen, die aufgrund von Verstößen gegen „zweifelhafte Regeln“ verurteilt wurden.
Wagenknecht fordert Corona-Amnestie-Gesetz
Sahra Wagenknecht (BSW) drängt darauf, dass laufende Verfahren gegen Verstöße gegen Corona-Regeln sofort eingestellt werden. „Dass man die laufenden Verfahren sofort einstellt, wäre der erste Schritt. Den will ja jetzt offenbar sogar Bayern gehen“, äußerte Wagenknecht gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).
Entschädigung für Verurteilte
Die BSW-Parteichefin legt jedoch nicht nur Wert auf die Einstellung der laufenden Verfahren, sondern auch auf die Entschädigung von Personen, die wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen bereits verurteilt wurden. „Aber diejenigen, die verurteilt wurden und Strafen wegen Verstößen gegen zweifelhafte Regeln gezahlt haben, darf man auch nicht im Regen stehen lassen“, betonte Wagenknecht. Ihrer Ansicht nach sollen die Urteile aufgehoben und die Betroffenen entschädigt werden.
Beispiel Slowenien
Als Beispiel für die Umsetzung solch einer Regelung führt Wagenknecht Slowenien an. „Slowenien hat das schon 2023 gemacht“, so Wagenknecht. Es bleibt abzuwarten, ob die BSW-Parteichefin mit ihren Forderungen innerhalb der Koalitionsverhandlungen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg Gehör findet.
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