Die Bundesregierung befürchtet, dass ein deutsches Waffenembargo gegen Israel wichtige Rüstungsprojekte der Bundeswehr gefährden könnte. Sie argumentiert, dass ein solches Embargo aufgrund der aktuellen Kriegsführung Israels gegen die Hamas im Gazastreifen den eigenen außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen widerspreche.
Rüstungsexporte und deren mögliche Folgen
Der „Spiegel“ berichtete am Freitag, dass die Bundesregierung in einem Schriftsatz für das Verwaltungsgericht Berlin ihre Befürchtungen äußerte. Es müsse damit gerechnet werden, dass Israel „als Reaktion auf ein einseitiges wirkendes Waffenembargo“ Rüstungsprojekte wie den Verkauf des Flugabwehrsystems Arrow 3 an die Bundeswehr stoppen würde. „Für den Schutz Deutschlands hätte dies ‚gravierende Auswirkungen'“, heißt es in dem Schriftsatz.
Verwaltungsgericht Berlin prüft Antrag
Das Verwaltungsgericht Berlin berät aktuell einen Antrag, der einen sofortigen Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel fordert. Die Bundesregierung lehnt ein solches Embargo jedoch ab.
Trotzdem wird in den Schriftsätzen ausführlich geschildert, dass seit Januar keine Exporte von Kriegswaffen nach Israel mehr genehmigt worden seien. Die Regierung prüfe „fortlaufend“, ob die aktuellen Militäroperationen „Anlass für völkerrechtliche Neubewertungen der Ausübung des Selbstverteidigungsrechts durch Israel“ darstellen würden. Die Situation im Gazastreifen wird von der Regierung als „humanitäre Katastrophe“ bezeichnet.
Streitpunkt Waffenexporte
Die Antragsteller bleiben dennoch bei ihrem Ziel. Beate Bahnweg, eine Rechtsanwältin, die eines von mehreren Verfahren führt, äußert sich wie folgt: „Die Bundesregierung steht rechtlich und moralisch in der Pflicht, die Waffenexporte an Israel zu beenden“.
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