Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Martin Sabel, hat das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung als deutlichen Rückschritt kritisiert. Aus seiner Sicht sorgt das Reformvorhaben für erhebliche Unsicherheit in der Branche, auch wenn er die geplante Förderung neuer Heizanlagen grundsätzlich begrüßt.
Kritik an Kurswechsel der Bundesregierung
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Martin Sabel, sieht die geplanten Änderungen am Heizungsgesetz äußerst kritisch. „Gegenüber den bisherigen Vorgaben sind die Ankündigungen ein klarer Rückschritt“, sagte Sabel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). „Daraus entsteht erhebliche Unsicherheit für die Industrie“, so Sabel weiter gegenüber den Funke-Zeitungen.
Die Politik müsse nach Einschätzung von Sabel spätestens im Laufe der kommenden Jahre nachsteuern. Die Branche brauche eine klare Richtung, an der sie die Beschäftigung von Fachkräften und den Ausbau von Produktionskapazitäten ausrichten könne. „Stattdessen zwingt man sie hier in die Doppelgleisigkeit“, sagte Sabel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Lob für Förderpläne
Positiv äußerte sich Sabel zur geplanten Förderung von neuen Heizanlagen wie Wärmepumpen. „Angesichts der Unsicherheiten über das Gebäudeenergiegesetz soll in der Heizungsförderung richtigerweise ein Zeichen der Kontinuität gesetzt werden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Geplante Änderungen am Heizungsgesetz
Nach den Plänen von Schwarz-Rot soll die von der Ampelkoalition eingeführte Vorgabe entfallen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ebenfalls wegfallen soll das von den Vorgängerregierungen eingeführte und mehrmals verschärfte Verbot alter Heizkessel. Beratungspflichten beim Heizungskauf sollen gestrichen werden. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen zudem nicht mehr zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.
Stattdessen soll auch für Bestandsbauten ab 2028 eine sogenannte „Grüngasquote“ von bis zu einem Prozent eingeführt werden. Sie soll regelmäßig angehoben werden, sodass der Anteil an grünem Wasserstoff und Biogas steigt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizung sollen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent haben. Bis 2040 soll der Anteil in drei nicht näher vereinbarten Schritten steigen. Die Heizungsförderung soll bis 2029 sichergestellt werden. Für das Jahr 2030 ist vorgesehen zu überprüfen, ob die Klimaziele mit der Reform noch erreichbar sind.
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