Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert die Kennzeichnung von sogenannten „Mogelpackungen“. Dieser Appell erfolgt aufgrund von Verbraucherbeschwerden über verringerten Inhalt und niedrigere Qualität von Produkten ohne vorherige Information. Der VZBV zieht hierbei positive Beispiele aus Frankreich heran und untermauert die Forderungen mit einer aktuellen Studie.
Forderung nach mehr Transparenz für Verbraucher
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat klare Forderungen an Hersteller: „Lebensmittelhersteller müssen in die Pflicht genommen werden, transparent über Änderungen bei ihren Produkten zu informieren.“ Mit diesen Worten wandte sich Michaela Schröder vom VZBV an die Öffentlichkeit im Gespräch mit dem „Spiegel“.
Notwendigkeit einer Meldestelle
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Frankreich eine staatliche Stelle, bei der Kunden sogenannte Mogelpackungen melden können. Der VZBV fordert eine vergleichbare Einrichtung auch für Deutschland.
Studienergebnisse unterstützen Forderungen
Die Forderungen des VZBV werden durch eine Studie bekräftigt, laut der 87 Prozent der Befragten eine Kennzeichnung von Mogelpackungen befürworten. Bei Produkten mit einem Hinweis „weniger Inhalt als vorher“ hielten 48 Prozent der Befragten die Preisanpassung für fair. Im Gegensatz dazu fühlten sich 67 Prozent der Befragten getäuscht, wenn kein Hinweis vorhanden war. Bei Produkten, bei denen Hersteller minderwertige Zutaten verwenden, fanden 65 Prozent der Befragten eine Kennzeichnung fair, während nur 23 Prozent dies ohne Hinweis als fair empfanden. Zudem merkten die Befragten indirekte Preiserhöhungen durch weniger Inhalt häufiger beim Einkauf als direkte Preiserhöhungen.
Die Forderung des VZBV zielt somit auf eine transparentere Verbraucherinformation ab und erhält durch die Studie eine starke Unterstützung aus der Bevölkerung.
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